Reģions: Vācija
Petīcijas Lebendspender müssen geschützt werden attēls
Veselība

Lebendspender müssen geschützt werden

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
127 Atbalstošs 112 iekš Vācija

Labojumu veikšanas termiņš ir iztecējis

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Labojumu veikšanas termiņš ir iztecējis

  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Es existieren bis heute keine Schutzvorschriften für Lebende Spender. Die Evaluation, Aufklärung, Spende und Nachsorge liegt in der Hand der selben Ärzte. Kontrollfunktionen gibt es nicht. Fehlende Schutzvorschriften bergen kriminelles Potential. a. Evaluation ökonomische Interessen überwiegen, ausführlichere Voruntersuchungen werden eingespart. Es entscheiden wenige Personen ob der Spender geeignet ist auch kranke Spender werden zur Spende zugelassen. b. Aufklärung es werden bewusst bekannte Folgen der Lebendorganspende unterschlagen. Spender werden getäuscht was die tatsächlichen Folgen der Spende betrifft. Quelle hier: https://www.nierenlebendspende.com/verharmlosungen/ c. Nachsorge auftretende Folgen der Lebendspende werden nicht aufgenommen, nicht behandelt und gemeldet. Quelle hier: Quelle hier:http://www.nierenlebendspende.com/die-realitaet/ und hier https://www.nierenlebendspende.com/symptome/

Die These des unversehrten Spenders bleibt bestehen, auch wenn lange durch Studien belegt ist, das eine Lebendorganspende oft sehr unerwünschte Folgen für die Gesundheit des Spenders hat. Quelle hier: https://www.nierenlebendspende.com/unsere-forderungen/ https://www.nierenlebendspende.com/filmbeitraege-tv-youtube/

Pamatojums

Es ist Zeit, dass sich der Gesetzgeber dieser Angelegenheit an nimmt und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringt, dass Lebendorganspender schützt. a. Melderegister Ein Gesetz das dazu zwingt das alle Folgen der Spende gemeldet werden müssen und die Evaluation und die Aufklärung fortlaufend angepasst werden muss. Evaluation, Aufklärung, Nachsorge sollte von neutraler Seite erfolgen. b. Wissenschaftlich angepasste und weiterentwickelte strenge Evaluationsrichtlinien Die Förderung der Erforschung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen einer Spende und die Entwicklung von Behandlungsmethoden für Spender müssen gegeben sein dies fordert auch § 16 TPG im Rahmen der Qualitätssicherung. c. Eine umfassende Nachsorge bzw. Nachbehandlung Lebendspender zahlen für die Nachbehandlung zum Teil selbst. Die Vergütung jeglicher Nachsorge muss vollumfänglich gesichert sein. d. Versicherungsschutz Spender sind Versicherungsrechtlich komplett abzusichern die jetzige Regelung und die fehlenden Schutzvorschriften hebeln den Versicherungsschutz aus: Im Einzelnen •100 % Lohnersatz bis zur vollständigen Genesung ohne zeitliche Begrenzung muss gegeben sein •obligatorische Rehabilitationsmaßnahmen. •komplette und unbürokratische Kostenübernahme für sämtliche Folgeerkrankungen, § 12a SGB VII. •der Versicherungsschutz auch von Spenden ins europäische Ausland muss geregelt sein. •bei eintretender (Teil-) Berufsunfähigkeit ist dem Spender lebenslang eine angemessene Rente zu zahlen, die die Differenz zum bisherigen Einkommen im Rahmen von Mindest- und Höchstbeträgen komplett ausgleicht. •die Unfallkassen anzuweisen, entsprechend der aktuellen Gesetzeslage (§ 213 (4) SGB VII) erkrankten Spendern unbürokratisch und umfassend Absicherung zu gewähren und nicht länger Anträge abzuwehren.

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  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Die DGfN hat folgende Pressemitteilung heraus gegeben: idw-online.de/de/news637501

  • Vielen Dank für die Unterstützung der Petition. Die Petition wurde beim Petitionsausschuss eingereicht.

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