Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die tägliche vorsätzliche Körperverletzung durch Einsetzung von "Glutamaten" in der Nahrungsmittelindustrie durch sofortiges Verbot entsprechender Stoffe, bei der Herstellung von Nahrungsmittel, beendet wird. Unter Verwendung diverser der Allgemeinheit mittlerweile dokumentierten wissenschaftlichen Feststellungen mag der Bundestag beschließen, dass die Verwendung entsprechender Stoffe, der Abgabe von Rauschmitteln und Drogen gleichgestellt wird.
Begründung
Wissenschaftlich nachgewiesen wurde mittlerweile, dass der Stoff Glutamat ein "Nervengift" ist, was dem Einsatz von Rauschgiften gleichgestellt ist. Dass dieser Stoff in unserer heutigen Nahrungskette einen wichtigen, gesetzlich legalisierten, Bestandteil darstellt, zeige ich hiermit an und bitte die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu beschließen, dass dieser Stoff mit sofortiger Wirkung aus der Verwendung in der Lebensmittelindustrie verboten wird. Gleichgestellte, nur anders bezeichnete Stoffe, wie zum Beispiel "Hefeextrakt" sind ähnlich zu behandeln. Als Mitglied unserer Gesellschaft, Vater von 4 Kindern und verantwortungsbewusstem Bürger, sehe ich die weitere Verwendung entsprechender Stoffe als vorsätzliche Körperverletzung an.
Link zur Petition
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herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Pet 3-17-10-2128-040056Lebens- und Genussmittel
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte ein Verbot der Verwendung von Glutamaten und ähnlicher Stoffe,
wie z. B. Hefeextrakte, in der Nahrungsmittelindustrie erreichen.
Er führt aus, dass wissenschaftlich nachgewiesen sei, dass es sich bei dem Stoff
Glutamat um ein Nervengift handele. Hierdurch würden die Funktionen des Gehirns
beeinflusst und eingeschränkt.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die im Internet des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 768 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt.... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.