Lebens- und Genussmittel - Verbot des Einsatzes von Glutamaten in der Nahrungsmittelindustrie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

786 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

786 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die tägliche vorsätzliche Körperverletzung durch Einsetzung von "Glutamaten" in der Nahrungsmittelindustrie durch sofortiges Verbot entsprechender Stoffe, bei der Herstellung von Nahrungsmittel, beendet wird. Unter Verwendung diverser der Allgemeinheit mittlerweile dokumentierten wissenschaftlichen Feststellungen mag der Bundestag beschließen, dass die Verwendung entsprechender Stoffe, der Abgabe von Rauschmitteln und Drogen gleichgestellt wird.

Begründung

Wissenschaftlich nachgewiesen wurde mittlerweile, dass der Stoff Glutamat ein "Nervengift" ist, was dem Einsatz von Rauschgiften gleichgestellt ist. Dass dieser Stoff in unserer heutigen Nahrungskette einen wichtigen, gesetzlich legalisierten, Bestandteil darstellt, zeige ich hiermit an und bitte die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu beschließen, dass dieser Stoff mit sofortiger Wirkung aus der Verwendung in der Lebensmittelindustrie verboten wird. Gleichgestellte, nur anders bezeichnete Stoffe, wie zum Beispiel "Hefeextrakt" sind ähnlich zu behandeln. Als Mitglied unserer Gesellschaft, Vater von 4 Kindern und verantwortungsbewusstem Bürger, sehe ich die weitere Verwendung entsprechender Stoffe als vorsätzliche Körperverletzung an.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.06.2012
Sammlung endet: 11.08.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-17-10-2128-040056Lebens- und Genussmittel
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte ein Verbot der Verwendung von Glutamaten und ähnlicher Stoffe,
    wie z. B. Hefeextrakte, in der Nahrungsmittelindustrie erreichen.
    Er führt aus, dass wissenschaftlich nachgewiesen sei, dass es sich bei dem Stoff
    Glutamat um ein Nervengift handele. Hierdurch würden die Funktionen des Gehirns
    beeinflusst und eingeschränkt.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die im Internet des Deutschen
    Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 768 Mitzeichnende haben das
    Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
    parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
    Auffassung zu dem Anliegen darzustellen. Die parlamentarische Prüfung hatte das
    im Folgenden dargestellte Ergebnis:
    Glutaminsäure und bestimmte Glutamate, die Lebensmitteln wegen ihrer
    geschmacksverstärkenden Wirkung zugesetzt werden, sind Lebensmittelzusatzstoffe
    zu technologischen Zwecken. Glutaminsäure ist eine Aminosäure, die in der Natur
    als Baustein zahlreicher Eiweiße vorkommt, insbesondere in Milch-, Weizen-, Mais-
    und Sojaprotein. Man findet Glutaminsäure und Glutamate daher natürlicherweise
    insbesondere als Bestandteil proteinreicher Lebensmittel. Als solche sind z. B. Käse,
    Sojasauce und Würzen zu nennen.
    Glutaminsäure und bestimmte Glutamate (E 620 – E 625) sind in der Europäischen
    Union als Geschmacksverstärker für die Verwendung in bestimmten Lebensmitteln
    zugelassen. Hierbei ist eine Höchstmenge von maximal 10 g/kg festgelegt. Diese
    darf lediglich in bestimmen Würzmitteln, die nur in relativ kleinen Mengen verwendet

    werden, überschritten werden. Auch in derartigen Würzmitteln darf jedoch nicht
    beliebig viel von dem Wirkstoff eingesetzt werden, sondern die Menge ist beschränkt
    auf die im Einzelfall technisch gerade erforderliche Menge.
    Die Zulassung und Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen zu technologischen
    Zwecken ist in der Europäischen Union einheitlich geregelt. Zusatzstoffe dürfen bei
    der Herstellung von Lebensmitteln nur dann verwendet werden, wenn sie durch
    Rechtsvorschrift ausdrücklich zugelassen sind. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit
    des Stoffes und seiner Anwendung muss daher zuvor durch die Europäische
    Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) bestätigt werden. Die EBLS wurde im
    Jahr 2002 eingerichtet. Zuvor wurden die gesundheitlichen Bewertungen vom
    wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission
    durchgeführt. Die Lebensmittelzusatzstoffe Glutatimsäure und Glutamate wurden vor
    ihrer Zulassung von diesem wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss bewertet, der
    gegen die Verwendung in Lebensmitteln keine Bedenken erhoben hat.
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Aussage, dass der Stoff Glutamat einem
    „Nervengift“ entspreche, jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehrt. Im Auftrag
    des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    (BMELV) hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Jahr 2003 auf der
    Basis wissenschaftlicher Daten zur gesundheitlichen Bewertung von Glutamat
    Stellung genommen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass mit der Nahrung
    aufgenommenes Glutamat keine Rolle bei der Entstehung oder beim klinischen
    Verlauf bestimmter Erkrankungen spielt. Der Petitionsausschuss verweist auf die
    BfR-Stellungnahme „Überempfindlichkeitsreaktionen durch Glutamat in
    Lebensmitteln“ vom 16. Juli 2003, die auf der Website des BfR eingestellt ist. Das
    BMELV hat zudem die Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von
    Lebensmitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gebeten, die
    Sicherheit von Glutamat hinsichtlich einer möglichen Neurotoxizität auf der Basis der
    aktuellen wissenschaftlichen Literatur zu bewerten. Die Senatskommission zur
    gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln kommt zu dem Ergebnis, dass die
    vorliegenden Bewertungen von nationalen und internationalen Expertengremien
    ergeben haben, dass bei Verwendung üblicher Mengen an Glutamat neurotoxische
    Wirkungen nicht zu befürchten sind. Auch diese Stellungnahme vom 8. April 2005 ist
    veröffentlicht und auf der Website der DFG (www.dfg.de) veröffentlicht.
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die EBLS von der Europäischen
    Kommission beauftragt wurde, die in der EU verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe

    einer Neubewertung zu unterziehen. Sollten sich hierbei neue Aspekte ergeben, wird
    die Europäische Kommission die notwendigen Maßnahmen einleiten.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
    dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)

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