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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die betroffenen Rechtsnormen (zum Beispiel § 3 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz) dergestalt zu ändern, dass eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit gilt.
Perustelut
Durch die Streichung der Lohnfortzahlung (LFZ) für die ersten beiden Tage dürfte sich die Anzahl derjenigen Arbeitnehmer, die, ohne wirklich krank zu sein, für einen Tag der Arbeit fernbleiben (oftmals montags nach einem Wochenende mit ausgiebiger Freizeitgestaltung, freitags zum verlängerten Wochenende, vor dem Beginn von Schulferien, an Brückentagen, etc.) erheblich reduzieren. Ein solches System, in dem die LFZ erst ab dem dritten Tage gewährt wird existiert z.B. seit langem in Spanien und hat dort für eine stark gesunkene Krankenstand an genau diesen Tagen gesorgt. Durch Krankmeldungen ohne echte Arbeitsunfähigkeit entstehen Arbeitgebern und damit der deutschen Wirtschaft durch die Zahlung zu Unrecht in Anspruch genommener LFZ jährlich erhebliche Schäden. Über eine Ausnahmeregelung für Arbeitnehmer, die z.B. ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit in einem Krankenhaus stationär aufgenommen werden kann nachgedacht werden.
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Vetoomus alkoi:
20.05.2019
Vetoomus päättyy:
11.07.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 9.6.2021
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan