Região: Alemanha

Maßnahmen zum Schutz von Säuglingen und Kleinkindern im Straßenverkehr

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

86 Assinaturas

A petição foi terminada.

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A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2019
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

A petição é dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition werden Maßnahmen zum Schutz von Säuglingen und Kleinkindern im Straßenverkehr gefordert.

Razões

Regelmäßig fahren junge Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in Tragehilfen, und damit komplett ungeschützt bei möglichen Unfällen im Straßenverkehr, Fahrrad. Aktuell ist das Radfahren mit Tragetuch eine gesetzliche Grauzone. Im Falle eines Unfalls stellt sich z.B. die Frage, ob das Baby ähnliche Verletzungen erlitten hätte, wenn es ordnungsgemäß mitgenommen worden wäre. Wären die Verletzungen bei einer ordnungsgemäßen Mitnahme deutlich geringer gewesen, können die Eltern wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden, da es sich bei einem Tragetuch bzw. einer Tragehilfe um keinen besonderen Sitz handelt wie in der Straßenverkehrsordnung für Kindertransport vorgeschrieben. Rechtsgrundlagen: Straßenverkehrsordnung § 21 Absatz 3 und Strafgesetzbuch § 229. Das z.B aus Bundesmitteln geförderte Projekt "Radfahren mit Baby" rät deshalb davon ab mit einem Baby bzw. Säugling in einem Tragetuch bzw. einer Tragehilfe Fahrrad zu fahren und klärt über die richtige Nutzung auf. Mit dieser Petition soll diese Grauzone aufgelöst werden. Im benannten Paragraphen soll ausdrücklich aufgelistet werden, dass der Transport eines Kindes im Tragetuch/ Tragehilfe verboten ist, um so zahlreiche Leben bei einem möglichen Sturz zu retten. Das Baby hat im Tragetuch ein höheres Risiko bei einem Unfall zu sterben.

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Detalhes da petição

Petição iniciada: 05/10/2019
Petição termina: 21/11/2019
Região: Alemanha
Categoria:

Novidades

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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