Maßnahmen zum Schutz von Säuglingen und Kleinkindern im Straßenverkehr

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
86 Unterstützende 86 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

86 Unterstützende 86 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition werden Maßnahmen zum Schutz von Säuglingen und Kleinkindern im Straßenverkehr gefordert.

Begründung

Regelmäßig fahren junge Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in Tragehilfen, und damit komplett ungeschützt bei möglichen Unfällen im Straßenverkehr, Fahrrad. Aktuell ist das Radfahren mit Tragetuch eine gesetzliche Grauzone. Im Falle eines Unfalls stellt sich z.B. die Frage, ob das Baby ähnliche Verletzungen erlitten hätte, wenn es ordnungsgemäß mitgenommen worden wäre. Wären die Verletzungen bei einer ordnungsgemäßen Mitnahme deutlich geringer gewesen, können die Eltern wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden, da es sich bei einem Tragetuch bzw. einer Tragehilfe um keinen besonderen Sitz handelt wie in der Straßenverkehrsordnung für Kindertransport vorgeschrieben. Rechtsgrundlagen: Straßenverkehrsordnung § 21 Absatz 3 und Strafgesetzbuch § 229. Das z.B aus Bundesmitteln geförderte Projekt "Radfahren mit Baby" rät deshalb davon ab mit einem Baby bzw. Säugling in einem Tragetuch bzw. einer Tragehilfe Fahrrad zu fahren und klärt über die richtige Nutzung auf. Mit dieser Petition soll diese Grauzone aufgelöst werden. Im benannten Paragraphen soll ausdrücklich aufgelistet werden, dass der Transport eines Kindes im Tragetuch/ Tragehilfe verboten ist, um so zahlreiche Leben bei einem möglichen Sturz zu retten. Das Baby hat im Tragetuch ein höheres Risiko bei einem Unfall zu sterben.

Link zur Petition

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