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Peticioni nuk u përmbush
Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .
Peticioni i drejtohet: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, alle Verleger, die Bücher, Aufsätze, Zeitschriften und sonstige Publikationen anbieten, dazu zu verpflichten, Druckerzeugnisse auch in elektronischer Form anzubieten.
arsye
Die Petition dient der Inklusion und Verbesserung der Barrierefreiheit im Bereich Bildung. Für Menschen mit Sehschwächen bieten mobile elektronische Lesegeräte wie eBook-Reader, aber auch Tablets, Smartphones und Laptops, den großen Vorteil, interessierende Texte, Bilder etc. komfortabel so vergrößern zu können, dass sie ohne weitere Hilfsgeräte gut erkennbar und lesbar sind. Die meisten Geräte haben auch einen beleuchteten Bildschirm, so dass die gute Erkennbarkeit und Lesbarkeit auch in Umgebungen mit schwacher Beleuchtung gegeben ist. Da derlei Geräte heutzutage für viele Menschen bereits zu den Gegenständen zählen, die sie stets mit sich führen, würde für sie die Last entfallen, nicht nur Druckwerke, sondern auch eine entsprechende Lupe mit Leuchte mitnehmen zu müssen. Des Weiteren bieten viele Lesegeräte die Möglichkeit, Texte vorlesen zu können (nicht zu verwechseln mit Hörbüchern, die von Sprechern aufgenommen werden). Eine solche Möglichkeit würde auch Leseunkundigen den Zugang zu Publikationen wesentlich erleichtern oder gar erst ermöglichen.Es ist festzustellen, dass eine große Zahl von Publikationen nicht in elektronischer Form erhältlich ist. Dies schafft eine Schieflage im Zugang zu Publikationen zwischen normal und geschwächt Sehenden bzw. Leseunkundigen.
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Ka filluar peticioni:
15.06.2018
Peticioni përfundon:
18.09.2018
Rajon :
Gjermania
tema:
lajm
-
Petitionsausschuss
Pet 3-19-04-226-007838
10317 Berlin
Medien
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, alle Verleger, die Bücher, Aufsätze, Zeitschriften und sonstige
Publikationen anbieten, zu verpflichten, Druckerzeugnisse auch in elektronischer Form
anzubieten.
Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen aus, dass elektronische Lesegeräte für
Menschen mit Sehschwächen das Lesen erheblich erleichtern könnten. Bestimmte Geräte
böten auch die Möglichkeit, sich Texte vorlesen zu lassen. Jedoch sei eine große Zahl von
Veröffentlichungen nicht in elektronischer Form... më tutje