Medien - Inklusion und Verbesserung der Barrierefreiheit im Bereich Bildung durch die Schaffung barrierefreier Informationstechnik

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

19 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

19 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, alle Verleger, die Bücher, Aufsätze, Zeitschriften und sonstige Publikationen anbieten, dazu zu verpflichten, Druckerzeugnisse auch in elektronischer Form anzubieten.

Begründung

Die Petition dient der Inklusion und Verbesserung der Barrierefreiheit im Bereich Bildung. Für Menschen mit Sehschwächen bieten mobile elektronische Lesegeräte wie eBook-Reader, aber auch Tablets, Smartphones und Laptops, den großen Vorteil, interessierende Texte, Bilder etc. komfortabel so vergrößern zu können, dass sie ohne weitere Hilfsgeräte gut erkennbar und lesbar sind. Die meisten Geräte haben auch einen beleuchteten Bildschirm, so dass die gute Erkennbarkeit und Lesbarkeit auch in Umgebungen mit schwacher Beleuchtung gegeben ist. Da derlei Geräte heutzutage für viele Menschen bereits zu den Gegenständen zählen, die sie stets mit sich führen, würde für sie die Last entfallen, nicht nur Druckwerke, sondern auch eine entsprechende Lupe mit Leuchte mitnehmen zu müssen. Des Weiteren bieten viele Lesegeräte die Möglichkeit, Texte vorlesen zu können (nicht zu verwechseln mit Hörbüchern, die von Sprechern aufgenommen werden). Eine solche Möglichkeit würde auch Leseunkundigen den Zugang zu Publikationen wesentlich erleichtern oder gar erst ermöglichen.Es ist festzustellen, dass eine große Zahl von Publikationen nicht in elektronischer Form erhältlich ist. Dies schafft eine Schieflage im Zugang zu Publikationen zwischen normal und geschwächt Sehenden bzw. Leseunkundigen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.06.2018
Sammlung endet: 18.09.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 3-19-04-226-007838
    10317 Berlin
    Medien

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, alle Verleger, die Bücher, Aufsätze, Zeitschriften und sonstige
    Publikationen anbieten, zu verpflichten, Druckerzeugnisse auch in elektronischer Form
    anzubieten.

    Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen aus, dass elektronische Lesegeräte für
    Menschen mit Sehschwächen das Lesen erheblich erleichtern könnten. Bestimmte Geräte
    böten auch die Möglichkeit, sich Texte vorlesen zu lassen. Jedoch sei eine große Zahl von
    Veröffentlichungen nicht in elektronischer Form erhältlich. Um die Inklusion und
    Barrierefreiheit im Bereich Bildung zu fördern, sollten daher alle Publikationen auch in
    elektronischer Form veröffentlicht werden.

    Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 28
    Mitzeichnende an und es gingen fünf Diskussionsbeiträge ein.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – der Beauftragten für Kultur und
    Medien (BKM) – die Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das
    Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
    Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

    Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung teilen das Ziel des Petenten, Menschen
    mit Beeinträchtigungen eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen
    Petitionsausschuss

    Leben zu ermöglichen und unterstützen daher auch die Barrierefreiheit in Kultur und
    Medien. Deutschland hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte
    von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ratifiziert. Dementsprechend sehen die §§
    7 ff. des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
    Verpflichtungen zur Gleichstellung und Barrierefreiheit für öffentliche Stellen des
    Bundes vor. Präzisiert wird das BGG durch die Verordnung zur Schaffung barrierefreier
    Informationstechnik nach dem BGG (BITV 2.0), die Verordnung zur Zugänglichmachung
    von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen nach dem BGG (VBD) sowie
    die Verordnung zu Verwendung von Gebärdensprache und anderen
    Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem BGG (KHV). Durch
    Nebenbestimmungen in Zuwendungsbescheiden werden die Empfänger institutioneller
    Förderung des Bundes dazu angehalten, ihre Produkte, die zur Nutzung durch die
    Öffentlichkeit vorgesehen sind, barrierefrei zu gestalten.

    Eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung aller Verleger und auch insbesondere aller
    privater Verleger, jedes Druckerzeugnis auch in elektronischer Form anzubieten, ginge
    über die bestehenden Regelungen hinaus und würde einen tiefen Eingriff in die
    Presse- und Medienfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) darstellen.
    Deren sachlicher Schutzbereich umfasst auch die Auswahl des Verbreitungsmediums.
    Der erhebliche Mehraufwand, der insbesondere für kleine Verlage entstünde, wäre kaum
    mit dem legitimen Ziel zu rechtfertigen. Zudem wird der Großteil der Presse- und
    Druckerzeugnisse – anders als Kinofilme – ohne staatliche Förderung finanziert. Daher
    fehlt für die Möglichkeit staatlicher Einflussnahme jeglicher Anknüpfungspunkt. Die vom
    Petenten geforderte Gesetzesänderung stößt daher auf Bedenken hinsichtlich ihrer
    Verfassungsmäßigkeit.

    Dennoch weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass in absehbarer Zeit eine Richtlinie
    des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Angleichung der Rechts- und
    Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für
    Produkte und Dienstleistungen verhandelt werden wird. Sie soll auch die
    Barrierefreiheitsanforderungen für eBooks und eReader auf einem hohen Niveau in der
    gesamten Europäischen Union vereinheitlichen und so die Hemmnisse für eine
    Petitionsausschuss

    gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in diesem Bereich
    weiter abbauen. Der Bundestag und die Bundesregierung unterstützen dieses Vorhaben
    und setzen sich für einen erfolgreichen Abschluss ein.

    Aufgrund der obigen Ausführungen und im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sieht der
    Petitionsausschuss darüber hinaus keine Möglichkeit, im Sinne des Petenten tätig zu
    werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
243 Unterschriften
113 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern