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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Mit der Petition wird eine Meldepflicht der Pflegekassen an die Finanzämter über Entgelte, die aus Beschäftigungsverhältnissen als Ersatzpflegeperson während der Verhinderungspflege nach Paragraph 39 SGB XI erzielt werden, gefordert.
Perustelut
Jedes Einkommen aus Beschäftigungsverhältnissen, Kapitalerträgen, Renten oder Wahltarifen wird automatisch dem Finanzamt über die Steuer-ID übermittelt. Anders dagegen das Einkommen als Ersatzpflegeperson, obwohl es sich hierbei um Einkommen aus einer Beschäftigung handelt. Dies stellt eine Ungleichbehandlung dar und fördert die Schwarzarbeit.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 3.2.2022
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