Reģions: Vācija

Meldewesen - Eintrag der Mitglieder von offiziell anerkannten Kirchen bei Meldebehörden

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Deutschen Bundestag
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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Mitglieder von offiziell anerkannten Kirchen (nicht nur von der römisch-katholischen Kirche oder Glied-Kirchen der EKD) ihre Kirchen- bzw. Konfessionszugehörigkeit gegenüber Behörden angeben und dort auch eintragen lassen können.

Pamatojums

Derzeit können Mitglieder evangelischer Kirchen, welche zwar in der ACK nicht jedoch in der EKD sind ihre Konfessionszugehörigkeit beispielsweise bei den Einwohnermeldeämtern nicht eintragen lassen, da sie ansonsten "automatisch" als kirchensteuerpflichtig eingestuft und der EKD als Mitglieder gemeldet werden.Dies gilt beispielsweise für Mitglieder der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), welche sich allein durch freiwillige Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert - nicht durch die Kirchensteuer. Geben Mitglieder der SELK gegenüber dem Einwohnermeldeamt jedoch an, sie seien "evangelisch", "evangelisch-lutherisch" oder "lutherisch", so werden sie direkt als kirchensteuerpflichtig erfasst und der jeweiligen Gliedkirche der EKD als Mitglieder gemeldet. Um dies zu verhindern sind die Mitglieder der SELK (und somit auch die der anderen evangelischen Kirchen, welche sich nicht durch die Kirchensteuer finanzieren) gezwungen sich als konfessionslos eintragen zu lassen, was jedoch nicht der Wahrheit entspricht, da sie ja durchaus einer christlichen Konfession angehören.Dies führt dazu, dass nicht nur "normale" Mitglieder dieser Kirchen, sondern selbst die Pfarrer beim Staat als konfessionslos gelten.Abgesehen davon, dass die Eintragung "konfessionslos" bei diesen Personen schlicht falsch ist, sorgt das bisherige Verfahren immer wieder dafür, dass Mitglieder von evangelischen Kirchen, welche sich nicht durch die Kirchensteuer finanzieren, der EKD zugerechnet werden und ihnen somit Kirchensteuer abgezogen wird. Dies liegt bedauerlicherweise auch daran, dass selbst die Mitarbeiter der Einwohnermeldeämter, denen man den Fall genau erklärt und ihnen sagt, sie müssten konfessionslos eintragen, falsche Eintragungen vornehmen.Um eine Unterscheidung zwischen Mitgliedern der EKD und somit kirchensteuerpflichtigen Kirchgliedern und Mitgliedern anderer Kirchen (und somit nicht kirchensteuerpflichtig) zu gewährleisten, schlage ich vor, bei EKD-Mitgliedern "evangelisch" einzutragen, bei den Mitgliedern anderer evangelischer Kirchen "evangelisch-lutherisch", "evangelisch-reformiert" oder entsprechendes.

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Jaunumi

  • Pet 1-17-06-210-046476

    Meldewesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Mitglieder von offiziell anerkannten Kirchen
    ihre Kirchen- bzw. ihre Konfessionszugehörigkeit gegenüber Behörden angeben und
    dort auch eintragen lassen können.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass sich
    Mitglieder, die zwar in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland
    (ACK), nicht aber in der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) aktiv seien, bei
    den Meldebehörden nicht entsprechend... vairāk

Debates

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