Alueella: Saksa

Mietrecht - Bereitstellung eines verbindlichen und belastbaren Mietspiegels durch Gemeinden

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Deutschen Bundestag
97 Tukeva 97 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…, dass alle Gemeinden im Rahmen der Mietpreisbremse verpflichtet sind, einen verbindlichen und belastbaren Mietspiegel zur Verfügung stellen. Dieser sollte spätestens alle 2 Jahre angepasst werden.

Perustelut

Im Interesse der Grundeigentümer und Hausbesitzer bzw. Wohnungseigentümer sollte ein belastbarer Mietspiegel existieren, auf deren Basis Mietzinsanpassungen vorgenommen werden können, ohne aufwendig Gutachter zu bestellen oder vor Gericht eine Anpassung zu erstreiten. Diese gängige Praxis belastest übergebührend und unnötig bundesdeutsches Gerichte. Die Gutachter-Branche würde weiterhin für die Gemeinden und Städte die Mietspiegel erstellen anstelle individuelle fallbezogene Mietspiegel. Mit einem verbindlichen Mietspiegel wäre ein fairer Umgang bei der Entwicklung von Stadtteilen berücksichtigt - sowohl zum Wohle der Mieter als auch für die Eigentümer. Die alleinige Mietpreisbremse regelt nur zum Wohle der Mieter die Mietzinsentwicklung. Das Interesse für Organisationen und private Investoren ist auf die jetztige Praxis bezogen sehr unattraktiv gestaltet. Sollten wir in der Bundesrepublik weiterhin einen Mangel an Wohnungen haben, sollte dies bedacht werden bzw. die Attraktivität für Investitionen gesteigert werden.

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Uutiset

Väittely

Auch ich bin für eine Vorgabe durch die Bundesregierung, in welchem Zeitraum ein Mietspiegel durch die Gemeinden zu erstellen ist. In Magdeburg schaffen wir es nicht mal alle 10 Jahre. Seit 1998 gibt es in Magdeburg keinen Mietspiegel mehr. Auch wenn Stadträte und Bürger der Landeshauptstadt dringend auf die Notwendigkeit eines einheitlichen Mietspiegels für die Landeshauptstadt hinweisen, verpuffen die Rufe.

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