Alueella: Saksa

Mietrecht - Erhöhung der Mietkaution/Mietbürgschaft bei Mietverträgen von 3 auf 18 Monatsgrundmieten

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Tukeva 14 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die rechtlich zulässig maximal zu vereinbarende Mietkaution/Mietbürgschaft bei Wohnraummietverträgen von 3 Monatsgrundmieten auf 18 Monatsgrundmieten zu erhöhen, um sicherzustellen, dass nicht sozial schwache Personen vom Marktzugang zu Mietwohnraum ausgeschlossen werden. Die Vereinbarung tatsächlich niedrigerer Kautionen ist Sache derVertragsparteien.

Perustelut

Vermieter und Wohnungseigentümer schrecken aktuell davor zurück, Mietwohnungen an sozial schwache Mieter zu vermieten, so dass diese häufig gar keine Wohnungsangebote bekommen, da der Vermieter hierbei großen wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt ist. Wird eine Mietpartei zahlungsunfähig und zieht sie nicht freiwillig aus, entstehen dem Vermieter regelmäßig folgende Kosten bis zur Räumung, die er zwar von der Mietpartei ersetzt verlangen kann, aber regelmäßig nicht erreichen kann, da ja die Mietpartei nicht zahlungsfähig ist: Mietausfall in Zeitspanne von Zahlungseinstellung bis Zwangsräumung (ca. 5 Monate): ca. 5 Monatsgrundmieten ("MGM"); Nebenkosten für diese Zeitspanne: ca. 2 MGM;Anwaltskosten und Gerichtskosten für Kündigung und Räumungsklage: ca. 4 MGM;Kosten für Gerichtsvollzieher und für Durchführung der Räumung: ca. 4 MGM;Kosten für Beseitung der von der Mietpartei verursachten Sachbeschädigungen: ca. 3 MGM.Insgesamt liegt das Risiko bei ca. 18 MGM oder mehr. Vorteilhafter Nebeneffekt wäre, dass die Mietpartei zur Erhaltung der Kaution ein höheres Eigeninteresse an vertragsgemäßem Mieterverhalten hätte und sich so auch das Klima gegenüber anderen Mietern eines Wohnhauses verbessern würde.

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Uutiset

  • Pet 4-19-07-4011-002309 Mietrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die rechtlich zulässig maximal zu vereinbarende
    Mietkaution/Mietbürgschaft bei Wohnraummietverträgen von drei Monatsgrundmieten
    auf 18 Monatsgrundmieten zu erhöhen.

    Zur Begründung wird vorgetragen, die Forderung solle sicherstellen, dass sozial
    schwache Personen nicht vom Marktzugang zu Mietwohnraum ausgeschlossen
    werden. Die Vereinbarung tatsächlich niedrigerer Kautionen sei Sache der
    Vertragsparteien. Vermieter und Wohnungseigentümer schreckten aktuell davor
    zurück, Mietwohnungen... enemmän

Väittely

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Im Mietzins ist das Ausfallrisiko eingepreist. Scheinbar haben Sie in der Vergangenheit zu hohe Mieten verlangt. Passen Sie Ihre Mieten an und die Mieter werden zahlen. Ich vermute, Sie werden eh keinen Mieter finden, die bereit sind, Ihre Forderung zu erfüllen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Nur zu, haben Sie Mut. Es wird also zu keiner Klagd kommen. .... und rufen Sie nicht ständig nach den Gesetzgeber.

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