Alueella: Saksa

Mietrecht - Regelungen zur Umlage von Modernisierungskosten

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
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  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

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Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass Modernisierungskosten maximal mit zwei Euro je Quadratmeter innerhalb von 8 Jahren umgelegt werden dürfen. Die Umlage wird von 11 % auf 2 % (Zielinflationsrate der EZB) gesenkt und entfällt, sobald die Kosten refinanziert sind. Mieterhöhungen können zukünftig ausschließlich mit einem Mietspiegel begründet werden und sind auf 15 % innerhalb von 5 Jahren begrenzt. Geänderte Mieten und Mieterhöhungen der letzten 10 Jahre fließen in den Mietspiegel ein.

Perustelut

Es gibt Wohngebiete, in denen können die Mieten relativ einfach aus dem Einkommen bestritten werden, und es gibt Wohngebiete, insbesondere in Großstädten und Stadtstaaten, in denen jahrzehntelang in den Wohnungen lebende Mieter von bisher nicht gekannten Mietsteigerungen betroffen sind, die sie aus den Wohnungen, Kiezen und Städten vertreiben. Rentnerinnen und Rentner sind besonders betroffen, weil sie nicht mehr so mobil und an neue Gegenden anpassungsfähig sind. Auch Eltern mit (Klein-)Kindern sind besonders betroffen. Überdies kann es auch nicht Ziel sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr von ihrem Nettolohn aufwenden müssen, als sie an Gehaltssteigerungen durchsetzen können. Zwei Lösungsansätzen, von mehreren, sind die bessere Regulierung der Modernisierungskostenumlage (die zu häufig leider zum "Herausmodernisieren" missbraucht wird) und die Konkretisierung bei Mieterhöhungen. Dem Anpassungsbedarf soll mit der vorliegenden Petition nachgekommen werden.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus alkoi: 19.05.2018
Vetoomus päättyy: 17.07.2018
Alueella: Saksa
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