Mietrecht - Regelungen zur Umlage von Modernisierungskosten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
100 Unterstützende 100 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

100 Unterstützende 100 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Modernisierungskosten maximal mit zwei Euro je Quadratmeter innerhalb von 8 Jahren umgelegt werden dürfen. Die Umlage wird von 11 % auf 2 % (Zielinflationsrate der EZB) gesenkt und entfällt, sobald die Kosten refinanziert sind. Mieterhöhungen können zukünftig ausschließlich mit einem Mietspiegel begründet werden und sind auf 15 % innerhalb von 5 Jahren begrenzt. Geänderte Mieten und Mieterhöhungen der letzten 10 Jahre fließen in den Mietspiegel ein.

Begründung

Es gibt Wohngebiete, in denen können die Mieten relativ einfach aus dem Einkommen bestritten werden, und es gibt Wohngebiete, insbesondere in Großstädten und Stadtstaaten, in denen jahrzehntelang in den Wohnungen lebende Mieter von bisher nicht gekannten Mietsteigerungen betroffen sind, die sie aus den Wohnungen, Kiezen und Städten vertreiben. Rentnerinnen und Rentner sind besonders betroffen, weil sie nicht mehr so mobil und an neue Gegenden anpassungsfähig sind. Auch Eltern mit (Klein-)Kindern sind besonders betroffen. Überdies kann es auch nicht Ziel sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr von ihrem Nettolohn aufwenden müssen, als sie an Gehaltssteigerungen durchsetzen können. Zwei Lösungsansätzen, von mehreren, sind die bessere Regulierung der Modernisierungskostenumlage (die zu häufig leider zum "Herausmodernisieren" missbraucht wird) und die Konkretisierung bei Mieterhöhungen. Dem Anpassungsbedarf soll mit der vorliegenden Petition nachgekommen werden.

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