Région: Bavière
Image de la pétition Mindeststrafen ohne Bewährung für Sexualdelikte jeglicher Art
Sécurité

Mindeststrafen ohne Bewährung für Sexualdelikte jeglicher Art

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bayrischer Landtag
337 Soutien 239 en Bavière

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2016
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Sexualstraftaten müssen in Deutschland wesentlich härter bestraft werden als dies bei uns in Deutschland der Fall ist. Meist kommen die Täter mit Bewährungsstrafen davon während die Opfer ein Leben lang seelisch und psychisch unter den Folgen zu leiden haben.

Deswegen dürfen Sexualstraftaten nicht mehr nur mit Bewährungsstrafen von wenigen Monaten bestraft werden sondern müssen eine abschreckende Wirkung darstellen.

Deshalb darf es für Sexualstraftaten keine Bewährung mehr geben und muss eine Mindeststrafe von nicht weniger als 1 Jahr für sexuelle Nötigung und nicht weniger als 3 Jahre für alle anderen Sexualstraftaten her.

Raison

Ich fordere eine Mindeststrafe für Sexualstraftaten wie Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch, sexueller Nötigung usw. von mindestens 3 Jahren ohne Bewährung. Sexualstraftaten nehmen in Deutschland drastisch zu, die Opfer haben ein Leben lang seelisch und psychisch mit den Folgen zu kämpfen und können kaum mehr ein halbwegs normales Leben leben. Viele dieser Straftaten bleiben ungesühnt weil sich Opfer oft nicht trauen diese Tat zur Anzeige zu bringen. Ein Grund hierfür dürfte auch darin liegen das die Strafen für solche Taten in Deutschland viel zu lasch verhängt werden. Oft kommen die Täter mit wenigen Monaten auf Bewährung davon anstatt einer spürbaren Bestrafung wie die jüngst in Deutschland verhängten Strafen zeigen.

Die Täter bekamen Bewährungsstrafen und verließen die Gerichtssäle grinsend in Siegerpose. Dies ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht für die Opfer selbst sondern auch für die Deutsche Rechtsprechung. Damit muss endlich Schluss sein und in Deutschland wieder angemessene Strafen für solche Straftaten verhängt werden die nicht mehr mit Bewährung enden dürfen. Wer sich einer solch widerwärtigen Straftat schuldig macht muss wissen, dass dies für ihn in jedem Fall mit einer Haftstrafe ohne Aussicht auf Bewährung verfolgt wird. .

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