Petition richtet sich an:
Regierung Bayern
Fahrverbot für Motorräder zu Corona Zeiten in Bayern und Sachsen verletzt das Gleichheitsprinzip zu anderen Bundesländern, allgemeinen Autofahrten und sonstigen Freizeitaktivitäten.
Begründung
In Bayern und Sachsen darf zur Zeit mit dem Motorrad nur zur Arbeit, zur Werkstatt und zum TÜV gefahren werden. In allen anderen Bundesländern sind Motorrad Ausfahrten generell erlaubt. Als einziger Grund muss dafür die Mär herhalten, vermeidbare Unfallrisiken und die daraus resultierende Intensivbetten Belegung zu vermeiden. Mit diesem Argument kann man fast alles verbieten. Im Zweifel kann sich so das Fahrverbot noch über Monate hinziehen. Für Biker, deren Lebensgefühl vom Motorrad fahren ganz wesentlich gesteigert wird, ist das besonders nach der langen Winterpause unzumutbar.
Ausserdem verletzt das Fahrverbot für Motorräder das Gleichheitsprinzip zu allen anderen Bundesländern, allgemeinen Autofahrten, sowie sonstiger Freizeitaktivitäten. Deshalb hier der Aufruf, das Motorrad fahren ab sofort wieder allgemein zu zulassen.