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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Schwerbehinderte Selbständige dürfen fehlende Beitragsjahre für die Möglichkeit des früheren Rentenbezugs mit dem freiwilligen Mindestbeitrag nachzahlen.
Perustelut
Grundsätzlich haben Schwerbehinderte (also mit GdB ab 50) das Recht abschlagsfrei 2 Jahre früher in Rente zu gehen. Dies gilt jedoch nur, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre eingezahlt wurden.Selbständige bzw. Existenzgründer haben damit jedoch ein Problem.Sie müssen besonders in den Anfangsjahren jeden Cent umdrehen und können oft keine freiwilligen Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen.Werden Selbständige im weiteren Berufsleben durch Schwerbehinderung eingeschränkt, möglicherweise sogar bis zur Berufsunfähigkeit, fehlen diesen die Beitragsjahre um die abschlagsfreie vorzeitige Rente in Anspruch nehmen zu können. Der Anspruch auf Rente ist in der Regel nur gering, da nur wenige Beiträge entrichtet wurden. Bedauerlich ist, daß selbst diese geringe Rente erst mit der Regelaltersgrenze beansprucht werden kann, weil notwendige Beitragsjahre fehlen. Zusätzlich hat ein schwerbehinderter Selbständiger (besonders bei fortschreitender Erkrankung) kaum die Möglichkeit, bis dorthin zu arbeiten.Seine Lebenserwartung ist meist ebenfalls durch Schwerbehinderung/Krankheit reduziert, so daß eine zusätzliche Kostenbelastung für die Rentenkasse entfällt.Im Hinblick darauf, daß Unternehmer oft sogar für weitere rentenversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sorgen, sollte man ihm bei entstandener Schwerbehinderung die Möglichkeit geben, freiwillige Mindestbeiträge nachzuzahlen damit die erforderlichen 35 Beitragsjahre erfüllt werden können.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
07.11.2018
Vetoomus päättyy:
20.12.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 30.12.2022
Väittely
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