Περιοχή: Γερμανία

Namensrecht - Name des Kindes bei Adoption

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
63 Υποστηρικτικό 63 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

63 Υποστηρικτικό 63 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass in Fällen, in denen das adoptierte Kind als Geburtsnamen sowohl den Familiennamen des Annehmenden als auch seinen ursprünglichen Familiennamen erhält, den Familiennamen des Annehmenden zu einem späteren Zeitpunkt als alleinigen Familiennamen erhalten kann.

Αιτιολόγηση

Im Adoptionsverfahren erhält der Anzunehmende gem. § 1767 Abs. II i.V.m. 1757 Abs. 1 BGB als Geburtsname den Namen des Adoptivvaters. Gem. § 1757 Abs. IV Ziff. 2 BGB kann auf Antrag der bisherige Familienname dem neuen Familiennamen angefügt werden. Das bedeutet das Kind erhält einen Doppelnamen. Im Adoptionsbeschluss ist zwar als Geburtsname der Name des Adoptivvaters angegeben. Dieser taucht aber letztlich in der Geburtsurkunde nirgendwo als Geburtsname auf. Damit hat auch das Kind niemals die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt seinen Doppelnamen abzulegen und den Geburtsnamen anzunehmen, da dies das Gesetz bisher nicht vorsieht. Auf diese Tatsache wird auch im Adoptionsverfahren vom Amtsgericht oder vom Notar nicht hingewiesen. Letztlich ist es also weder den Eltern noch dem Kind, das unter Umständen sogar Minderjährig ist, klar. Sollte das Adoptivkind selbst einmal ein Kind bekommen, erhält sogar dieses Kind als Geburtsnamen den Doppelnamen.Es gebe entweder die Möglichkeit, den im Adoptionsbeschluss ausgesprochenen Geburtsnamen in der Geburtsurkunde einzutragen. Dadurch hätte das Adoptivkind die Möglichkeit später den Doppelnamen abzulegen und den Geburtsnamen anzunehmen. Dafür müsste das Kind dann nicht einmal zum Amtsgericht gehen sondern könnte direkt beim Standesamt die Änderung auf den Geburtsnamen beantragen.Die andere Möglichkeit wäre dem Adoptivkind zu ermöglichen einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht - Familiengericht stellen zu können.Nach mehreren Gesprächen mit den verschiedenen Stellen ist dieses Problem bekannt. Es gibt wohl immer wieder Kinder die versuchen den Geburtsnamen anzunehmen. Derzeit gibt es aber keine Möglichkeit.

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Νέα

  • Pet 4-18-07-40327-026118 Namensrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.09.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass in Fällen, in denen das adoptierte Kind als
    Geburtsnamen sowohl den Familiennamen des Annehmenden als auch seinen
    ursprünglichen Familiennamen erhält, der Familienname des Annehmenden zu
    einem späteren Zeitpunkt als alleiniger Familienname übernommen werden kann.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, im Adoptionsverfahren erhalte
    der Anzunehmende gemäß § 1767 Absatz 2 i.V.m. 1757 Absatz 1 Bürgerliches
    Gesetzbuch (BGB) als Geburtsname den Namen des Adoptivvaters. Gemäß... παρακάτω

Συζήτηση

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