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Εικόνα της αναφοράς  NEIN zu einer europäischen Bankenunion! Wir zahlen nicht für fremde Schulden!
Πολιτικά δικαιώματα

NEIN zu einer europäischen Bankenunion! Wir zahlen nicht für fremde Schulden!

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
304 Υποστηρικτικό

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

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Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den Plänen der EU- Kommission und anderer Staats- und Regierungschefs der EU zur Einführung einer europäischen Bankenunion mit zentraler Aufsicht, gemeinsamer europäischer Haftung und Einlagensicherung eine endgültige Absage zu erteilen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihre Zustimmung in den zuständigen Organen der Europäischen Union zu versagen.

Αιτιολόγηση

In Deutschland existieren heute eine Vielzahl regional tätiger Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken zeichnen sich durch besondere Formen der Einlagensicherung aus. Die deutschen Sparkassen sind beispielsweise dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das eine Konzentration der Geschäftsaktivitäten auf Privatkunden und mittelständische Unternehmen in der Region und eine Absicherung der Kundeneinlagen durch den Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe im Verein mit den Landesbanken und mehreren Stützungsfonds gewährleistet. Damit verfügen die 423 deutschen Sparkassen, ähnlich wie die deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (Genossenschaftsbanken) über solide und in der Europäischen Union einzigartige Sicherungs- und Aufsichtsinstrumente, um insbesondere die jederzeitige Auszahlung von Depositen und die Zahlungsfähigkeit der einzelnen Institute gewährleisten zu können. In Deutschland sind daher seit über 60 Jahren keine Fälle aufgetreten, in denen Kunden von Sparkassen oder Genossenschaftsbanken ihre Einlagen verloren hätten.

Anlässlich des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der Eurozone Ende Juni 2012 hatte der Präsident der EU-Kommission Barroso erstmals die Forderung nach Errichtung einer europäischen Bankenunion aufgebracht. Seitdem versucht die EU-Kommission unablässig einen europäischen Haftungsverband für marode Banken zu konstruieren, der darauf hinausläuft, dass die soliden deutschen Einlagensicherungssysteme auch bei Bankenpleiten in anderen europäischen Ländern einspringen sollen. Unter dem Deckmantel einer angeblich verbesserten Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB) verfolgt die EU-Kommission eine „Salamitaktik“ mit dem bekannten Endziel einer Vergemeinschaftung der Schulden in der Eurozone, die in EU-Staaten wie Irland, Spanien und den Niederlanden zum Großteil aus den Schulden eines maroden Bankensystems bestehen. Würden die Pläne zur Errichtung einer vollständigen Bankenunion in der Eurozone verwirklicht werden, müssten die soliden Einlagensicherungsfonds der deutschen Sparkassen- und Genossenschaftsbanken, die sich anders als diverse europäische Investmentbanken in der Vergangenheit nicht an hochspekulativen Finanztransaktionen beteiligt hatten, bei Zahlungsunfähigkeit dieser Banken mit den deutschen Spareinlagen und den deutschen Sicherungsfonds haften. Diejenigen Banken, die wie die Sparkassen über viele Jahre solide gewirtschaftet haben, müssten also für die leichtfertigen Geschäftspraktiken anderer Banken haften, die mit hochspekulativen Finanzprodukten in der Vergangenheit überproportionale Gewinne erzielten und daher nun in der Krise im Gegenzug auch Verantwortung und Risiken selbst tragen müssten, ebenso wie die Geschäftskunden, die diesen risikobereiten Banken, trotz diverser kritikwürdiger Geschäftspraktiken, ihr Geld anvertraut haben.

Die Pläne für eine umfassende Bankenunion führen aber auch zu einer erheblichen Schlechterstellung der Kunden der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Die Pläne der EU-Kommission sehen eine Sicherung von Einlagen bis 100.000,00 Euro vor. Die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbaken bieten aber nach dem heutigen Standard eine unbegrenzte Einlagensicherung.

Würde die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken in ein neues europäisches Aufsichts- und Einlagensicherungssystem gezwungen werden, bedeutete dies die Gewährung einer indirekten Beihilfe gemäß Art. 107 AEUV für all diejenigen Banken in der Europäischen Union, die die jeweiligen Kundeneinlagen bislang nicht nach den strengen Anforderungen der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken organisiert und sichergestellt haben. Der Plan des Kommissionspräsidenten zielt offenbar auf die Refinanzierung eigenkapitalschwacher, mit dem Risiko hoher Forderungsausfälle belasteter Banken ab. Das nötige Kapital würde durch die deutschen Einlagensicherungsfonds zwangsweise zur Verfügung gestellt werden und stellt daher eine den Wettbewerb innerhalb des Bankensektors verfälschende, EU-rechtswidrige Beihilfe gemäß Art. 107 AEUV dar.

Die geplante Vergemeinschaftung der Einlagensicherungsfonds der Banken in der EU stellt zudem einen Verstoß gegen Art. 125 AEUV (Haftungsausschluss, sogenannte „No-Bail-out-Klausel“) dar, wonach weder die Europäische Union noch einzelne Mitgliedstaaten für die Verbindlichkeiten öffentlicher Unternehmen oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften anderer Mitgliedstaaten haften. Ein gemeinsamer europäischer Einlagensicherungsfond würde aber, ebenso wie die bislang errichtete Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und der nachfolgende dauerhafte Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) die Bildung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft bzw. eines öffentlichen Unternehmens bedeuten, für die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haften würden.

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