Region: Rheinland-Pfalz
Ochrony zwierząt

NEIN zum HUNGERTOD WILD LEBENDER TIERE, NEIN zur LANDESJAGDVERORDNUNG von RLP – wir kämpfen weiter!

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Petycja jest adresowana do
Staatsministerin Ulrike Höfken, Ministerium für Umwelt RLP
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  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

Stell DIR vor, DU hast HUNGER und . . . niemand darf DIR etwas zu ESSEN geben, weil DAS VERBOTEN ist! Bei uns, im Kreis Ahrweiler, verhungerten im Winter 2012/2013 scharenweise "wild lebende Tiere" (offizielle Bezeichnung für Wildtiere) – denn: „gefüttert werden darf nur in besonderen Notzeiten“ mit einer Ausnahmegenehmigung!

Jetzt stell DIR noch vor, DU bist HOCHSCHWANGER und . . . per Gesetz MUSST DU ERLEGT werden, sobald DU DEIN AUFENTHALTSRECHT missachtest (sprich, DEIN GETTO verlässt), NUR weil ökonomische Überlegungen Vorrang vor dem Tierschutz haben! Nach der neuen LANDESJAGDVERORDNUNG Rheinland-Pfalz können jetzt sogar POTENTIELL GESCHÄDIGTE zur Abwehr drohender Wildschäden, auch innerhalb der sonst geltenden SCHONZEIT(!!!), einen Antrag auf ERLEGUNG DES ZU SCHADEN GEHENDEN WILDTIERES stellen. Sprich: die NEUE LANDESJAGDVERORDNUNG Rheinland-Pfalz fordert, ALLE WEIBLICHEN Stücke und JUNGTIERE (Kälber & Lämmer) von Rot-, Dam- & Muffelwild (aber auch mittelalte und alte Hirsche!), die außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke (GETTOS) vorkommen, SOFORT HINZURICHTEN, wenn dieses zur SCHADENABWEHR notwendig ist. POTENTIELL geschädigt ist jeder Grundbesitzer; denn Wild kann fast überall und jederzeit zu Schaden gehen (s. § 13 der neuen LJV RLP). Die JÄGER, die sich dem so genannten Bewirtschaftungsverbot WIDERSETZEN, können mit BUSSGELDERN bis 5.000,- EUR BESTRAFT werden!

Daher FORDERN WIR, Jäger des Kreises Ahrweiler und weitere 17.000 (Stand gesammelter Unterschriften: Dezember 2013) Tierschützer:

KEINE Hinnahme des QUALVOLLEN HUNGERTODES unserer WILD LEBENDEN TIERE sowie die NEUERUNGEN der LANDESJAGDVERORDNUNG RLP mit all ihren TIERSCHUTZFEINDLICHEN INHALTEN zurück zu nehmen!

. . . und KÄMPFEN weiter gegen die fehlende ACHTUNG und gegen den fehlenden RESPEKT vor unseren WILD LEBENDEN TIEREN!

Uzasadnienie

Im Winter 2012/13 sind im Kreis Ahrweiler 600 Wildtiere – Rotwild, Rehwild, Muffelschafe und sogar einige Wildschweine – verhungert. Diese Diagnose, medizinisch Kachexie genannt, wurde vom Landesuntersuchungsamt Koblenz gestellt, ergänzt um die Feststellung, dass in den Kadavern auch Parasiten gefunden wurden. Das für die rechtlichen Grundlagen zuständige Ministerium in Mainz hat es abgelehnt, das bestehende absolute Fütterungsverbot für Wildtiere aufzuheben oder wenigstens zu lockern mit der Behauptung, die Tiere seien an den Parasiten gestorben und das läge daran, dass zuviel Tiere von den Jägern gehalten würden.

Jäger aus den Kreisen Ahrweiler und Mayen-Koblenz haben unter der Parole "Kämpf mit gegen den Hungertod der Wildtiere" im Mai 2013 eine Kampagne gegen diese tierschutzverachtende Regelung gestartet und bisher über 17.000 Unterschriften von Bürgern aller Kreise gesammelt, die sie der Ministerpräsidentin Malu Dreyer übergeben konnten. Das zuständige Umweltministerium unter Ministerin Höfken und Staatssekretär Griese hat in der Landesjagdverordnung vom Sommer 2013 das Fütterungsverbot aufrechterhalten und ebenso die Bestimmungen zum Aufenthaltsrecht von Rot-, Dam- und Muffelwild verschärft.

Die Initiatoren der Kampagne sehen sich zutiefst enttäuscht von den politisch Verantwortlichen und setzen ihre Aktion fort, auch um interessierte Bürger zu informieren.

Weitere Kernsätze: Das absolute Fütterungsverbot führt in harten Wintern ohne entsprechende natürliche Nahrung (Eicheln, Bucheckern, gewachsenes Gras vor den ersten Frösten) zum Hungertod von Wildtieren. Ein möglicherweise zu hoher Wildbestand (wer beurteilt, was zu viel ist und ist das nicht Sache der Grundeigentümer?) ändert daran nichts! Natürlich können dann, wenn weniger wild lebende Tiere da sind, auch weniger verhungern! Aber Verhungern lassen darf unter keinen Umständen als Regulierungsmaßnahme hingenommen werden.

Nach der derzeitigen Situation werden die Zahlen sterbenden Wildes in diesem Winter wohl nicht wieder erreicht werden: 1.) . . . hat sich durch den besagten Hungertod und auch durch eine stärkere Bejagung der Bestand beträchtlich reduziert, so dass es schwer sein wird, die vorgegebene Abschusszahlen zu erreichen . . . 2.) . . . hat sich aber die Natur nicht an das Fütterungsverbot gehalten und wieder `mal eine recht umfangreiche Eichelmast beschert.

Es kann aber auch wieder ganz anders kommen und deshalb muss das Fütterungsverbot weg!!!!

Die Lebensräume unserer Wildtiere werden eingeengt, denn der Flächenverbrauch in Deutschland ist hoch und steigt stetig weiter an. Wir Menschen sind es also, die den Wildtieren Stück für Stück die Lebens- und Nahrungsgrundlage entziehen. Wenn Tiere dann auf land- und forstwirtschaftliche Ertragsflächen, Friedhöfe und Gärten ausweichen, werfen wir ihnen das quasi noch vor! Viel schlimmer trifft es unser Rot- Dam- und Muffelwild. Der Gesetzgeber hat willkürliche Lebensbereiche (Bewirtschaftungsbezirke) festgelegt. Wer diese "Gettos" verlässt, muss getötet werden. Das Wild folgt jedoch "nur" seinen natürlichen Instinkten und wir Menschen sollten ihm das Recht einräumen, sich seinen Lebensraum zu suchen und ihm auch dort ein Lebensrecht einräumen! In anderen Bereichen hat unsere Gesellschaft schließlich auch die Problematik erkannt und beginnt stützend und schützend in die Natur, zugunsten der Wildtiere, einzugreifen: Krötentunnel, Wildkatzen- und Seehundaufzuchtstationen, Vogelwarten . . . das sind nur einige Beispiele. Für unser Rot-, Dam-, und Muffelwild gilt dies, erschreckender Weise, nicht! Für sie wurde festgelegt, wo sie leben dürfen – und wo nicht . . . verlassen sie ihre "Gettos", droht ihnen die "Hinrichtung"!

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.jagd-aw-kaempf-mit.de

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Die Politik muß erkennen, das die Pauschalisierung als Lösung für den AW- Kreis nicht taugt. Nur in einigen Gebieten ist der Wildbestand zu hoch und das liegt -historisch- an der besonderen Lage. Ferner werden die hohen Pachtzahlungen in einer strukturschwachen Region gerne angenommen. Für diese sollte gelten: Fütterungsverbot abschaffen, ab September damit beginnen um die Vegetation zu schützen, Bewirtschaftungsbezirke zur besseren Verteilung aufheben- Fertig ! Funktioniert woanders doch auch. Aber Tod durch verhungern sollte sich in einer zivilisierten Gesellschaft verbieten.

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