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Notarztstandorte in Olsberg und Brilon müssen bleiben!

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Landrat Karl Schneider
5 331 Støttende 4 830 inn Hochsauerlandkreis

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  1. Startet 2021
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn 08.09.2021
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Die bisherigen Notarztstandorte Olsberg und Brilon müssen bestehen bleiben. Es darf nicht zu einer Zusammenlegung an einem neuen Standort kommen.

Grunnen til

Die jetzt von der Bezirksregierung gegen den Willen der beteiligten Kommunen Olsberg und Brilon und gegen den Rettungsdienstbedarfsplan des Hochsauerlandkreises beschlossene Zusammenlegung der beiden Notarztstandorte Olsberg und Brilon führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Notfallversorgung im genannten Gebiet.
Olsberg und Brilon haben zusammen eine Fläche von 347 km² (zum Vergleich: Dortmund 280 km², Münster 303 km², Köln 405 km²). Nach dem Willen der Krankenkassen und dem Beschluss der Bezirksregierung soll dieses Gebiet künftig von einem einzigen Notarzt an einem neu zu gründenden Standort in Brilon-Altenbüren betreut werden. Dies führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Notfallversorgung , besonders in Randgebieten der betroffenen Kommunen, sowie zu einer Unterversorgung mit Notärzten überhaupt, falls der Notarzt bereits in einem Einsatz gebunden ist, oder z. B. bei Verkehrsunfällen mit mehr als einem Verletzten.
Hinzu kommt, dass die Geographie der beiden Kommunen ein Erreichen aller Orte innerhalb der vom Land NRW angestrebten 15 Minuten von diesem zentralen neuen Standort nicht zulassen. Gerade im Herbst und im Winter kommt es aufgrund widriger Straßenverhältnisse zu längeren Fahrzeiten (die Stadt Olsberg ist die Gemeinde in NRW mit den größten Höhenunterschieden (von 313 bis 843 m ü. NN).
Eine mögliche Einführung von "Tele-Notärzten" zur Unterstützung des Rettungsdienstes scheitert an der mangelhaften Netzabdeckung in einigen Bereichen des betroffenen Gebietes.
Es darf nicht sein, dass reines Gewinnstreben der Krankenkassen dazu führt, dass die notärztliche Versorgung der Bevölkerung in der breiten Masse gefährdet wird. Der Erhalt beider Notarztstandorte muss im Interesse aller Einwohner der betroffenen beiden Kommunen sein.

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