NRW: Kirchenaustritt beim Bürger-/Standesamt erklären

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Landtag NRW

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Vetoomus on osoitettu: Landtag NRW

Der Kirchenaustritt in NRW soll statt beim Amtsgericht beim Bürgeramt hilfsweise Standesamt und direkt bei den Kirchen erklärt werden können.
Nach dem "Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (Kirchenaustrittsgesetz - KiAustrG) vom 26. Mai 1981 kann der Austritt aus einer Kirche oder aus einer sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung für den staatlichen Bereich in NRW nur beim Amtsgericht erklärt werden (§ 1 KiAustrG). In anderen Bundesländern kann der Kirchenaustritt jedoch vor dem Bürger- oder Standesamt erklärt werden. Die Höhe der Gebühren schwanken bundesweit zwischen 0 EUR und ca. 75 EUR. In NRW betragen sie derzeit landesweit 30 EUR.
Ziel der Petition soll es sein, das KiAustrG dahin gehend zu ändern, dass der Kirchenaustritt beim Bürgeramt (hilfsweise Standesamt) und direkt bei den Kirchen erklärt werden kann.
Wie in Brandenburg soll die Austrittserklärung für die Bürgerinnen und Bürger gebührenfrei sein. Zu einem späteren Zeitpunkt soll der Austritt auch online mit Hilfe des neuen Personalausweises erklärt werden können.

Perustelut

Die Amtsgerichte werden durch die Entgegennahme der Austrittserklärung übermäßig belastet. Anders als bei den Bürgerämtern liegen die persönlichen Daten des Austrittswilligen nicht vor und müssen zunächst von Hand eingetragen werden. Darüber hinaus erfolgt der Zutritt zu den Amtsgerichten durch Sicherheitsschleusen, die auf Austrittswillige eine abschreckende Wirkung haben. Die Gebühren für den Austritt müssen meist erst in einer gesonderten Zahlstelle entrichtet werden.
Bürgerämter hingegen haben Zugriff auf die Daten in den Einwohnermeldedateien und können die Austrittserklärung mit einem Knopfdruck erstellen.
Sofern von der Erhebung von Gebühren nicht abgesehen wird, können diese direkt am Platz in Bar oder mit Karte bezahlt werden. Bürgerämter sind ohne einschüchternde Sicherheitsschleusen zu erreichen und haben bürgerfreundliche Öffnungszeiten, so dass sich kein Austrittswilliger für die Abgabe der Erklärung Urlaub nehmen muss.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 03.02.2021
Keräys päättyy: 02.05.2021
Alue: Nordrhein-Westfalen
Aihe: Verot

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