Nukleare Ver- und Entsorgung - Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

8.880 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

8.880 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Bundestag möge beschließen, dass die Bundesrepublik Deutschland aus dem EURATOM-Vertrag aussteigt.

Begründung

Der EURATOM-Vertrag aus dem Jahre 1957 verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Förderung der Atomenergie und zur ?schnellen Bildung und Entwicklung der Nuklearindustrie? in den Mitgliedsländern. Der Vertrag gewährt der Atomenergie und somit auch den Betreibern von Atomkraftwerken eine Vielzahl von Privilegien bei der Atomenergieforschung, bei der Gewährung von Krediten für den Bau und die Sanierung von Atomkraftwerken und auf dem Energiemarkt. Wesentliche Fragen zur Sicherheit, dem Bau und Betrieb von Atomkraftwerken und deren Stilllegung sowie die Endlagerung von atomaren Abfällen werden in diesem veralteten Vertrag nicht angesprochen. Der Vertrag steht in seiner Zielsetzung dem Mehrheitswillen der Bevölkerung in Deutschland, Österreich und vielen weiteren Mitgliedsstaaten der EU entgegen. Selbst das Ziel der gegenwärtigen Bundesregierung, der Atomenergie nur noch eine ?Brückenfunktion? ins solare Zeitalter der Energieversorgung zuzugestehen, findet sich im Euratom-Vertrag nicht. Vielmehr privilegiert der Vertrag einseitig und ohne zeitliches Ende die Nutzung der Atomenergie. Der Wettbewerb auf dem ansonsten liberalisierten Energiebinnenmarkt wird dadurch verzerrt. Insofern behindert der Euratom-Vertrag eine nachhaltige Energiepolitik. Die fortlaufende Förderung und Begünstigung einer alten, für die Menschen äußerst gefährlichen Technik verlangsamt den Durchbruch ungefährlicher, erneuerbarer Energieträger. Es liegen mehrere Gutachten von Völkerrechtlern vor, die nachweisen, dass ein einseitiger Ausstieg aus dem Euratomvertrag für ein Mitgliedsland möglich ist, ohne dass dadurch die Mitgliedschaft in der EU betroffen wird.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.02.2011
Sammlung endet: 12.05.2011
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Sebastian Frankenberger

    Nukleare Ver- und Entsorgung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.02.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Bundesrepublik Deutschland aus dem
    EURATOM-Vertrag aussteigt.

    Die Eingabe wird dahin begründet, dass der EURATOM-Vertrag aus dem Jahr 1957
    die Mitgliedstaaten zur Förderung der Atomenergie und zur schnellen Entwicklung
    der Nuklearindustrie in den Mitgliedsländern verpflichte.

    Dieser Vertrag gewähre der Atomenergie und somit auch den Betreibern von
    Atomkraftwerken vielfache Privilegien bei der Atomenergieforschung, bei der
    Gewährung von Krediten für den Bau und die Sanierung von Atomkraftwerken und
    auch auf dem Energiemarkt. Sämtliche Fragen zur Sicherheit, dem Bau und Betrieb
    von Atomkraftwerken und deren Stilllegung sowie auch Fragen zur nuklearen
    Zwischen- und Endlagerung würden in diesem Vertrag nicht thematisiert.

    Der Vertrag stehe überdies dem Mehrheitswillen der deutschen Bevölkerung
    entgegen, da er einseitig und ohne zeitliche Begrenzung die Nutzung von
    Atomenergie privilegiere. Vor diesem Hintergrund behindere auch der EURATOM-
    Vertrag eine nachhaltige Energiepolitik.

    Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
    eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
    Abschlusstermin für die Mitzeichnung 8.880 Unterstützer
    fand sowie auf der
    Internetseite
    Bundestages
    Deutschen
    des
    Petitionsausschusses
    des
    63 Diskussionsbeiträge bewirkt hat. Darüber hinaus gingen 17.263 Unterschriften auf

    dem Postweg ein. Dem Petitionsausschuss liegt zu diesem Anliegen ferner eine
    weitere Mehrfachpetition vor, die aufgrund ihres Sachzusammenhangs in die
    parlamentarische Beratung einbezogen wird.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des zuständigen
    Bundesministeriums
    eine
    und
    (BMWT)
    Technologie
    und
    für W irtschaft
    Stellungnahme der Europäischen Kommission eingeholt. Das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung
    lässt
    sich
    auf
    dieser Grundlage wie
    folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der EURATOM-Vertrag aus dem Jahr 1957
    als einer der Gründungsverträge der Europäischen Union sich unter anderem mit
    einheitlichen
    Sicherheitsanforderungen
    beim
    Strahlenschutz
    und
    Kontrollmaßnahmen beschäftigt und damit in weiten Teilen der Sicherheitsvorsorge
    der Bevölkerung und damit ihrem Gesundheitsschutz dient.

    Des Weiteren wird
    der Öffentlichkeit
    in Teilen
    der EURATOM-Vertrag
    fälschlicherweise als einseitiges Instrument zur Förderung der Kernenergie in der
    Europäischen Union angesehen. Der Kernbereich des Vertrages regelt die
    Überwachung von Kernmaterial in der Europäischen Union durch die Kommission,
    eine gleichberechtigte Versorgung mit Kernmaterial unter anderem für Medizin und
    Forschung und dient zudem der Vereinheitlichung des Strahlenschutzes im Interesse
    der Bevölkerung.

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass diese vorbeugenden Kontroll- und
    Sicherheitsmaßnahmen im Vertrag politischer Konsens sind.

    Des Weiteren gibt der Petitionsausschuss zu bedenken, dass der Europäische Rat
    als wichtigstes politisches Entscheidungsorgan der Europäischen Union sich nicht
    nur im Jahr 2007 zu einer integrierten Energie- und Klimapolitik und damit zu dem
    zunehmenden Ausbau erneuerbarer Energien bekannt hat, sondern auf seiner
    Sitzung am 04.02.2011 und somit noch vor dem Atomunglück in Japan die
    Europäische Kommission ersucht hat,
    intensiver mit den Mitgliedstaaten an der
    Umsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energiequellen (EEG-Richtlinie) zu
    arbeiten,
    insbesondere hinsichtlich kohärenter nationaler Förderregelungen und
    Kooperationsmechanismen.

    An dieser Stelle weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass mit der EEG-Richtlinie
    vom 23.04.2009 erstmalig ein gemeinschaftsrechtlicher Rahmen für die Verwendung
    erneuerbarer Energien in den drei Bereichen Strom, Wärme/ Kälte und Verkehr

    geschaffen wurde. Die Richtlinie setzt für jedes Mitgliedsland gesondert den Anteil
    der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch fest, der von dem
    Mitgliedsland bis zum Jahr 2020 erreicht werden muss, damit sich in der gesamten
    Europäischen Union der Anteil dann auf 20 % beläuft. Die den Mitgliedsländern
    auferlegten Quoten sind unterschiedlich hoch. Weiterhin sind die Quoten verbindlich,
    so dass bei Nichterreichen der Ziele die Europäische Union Sanktionen gegen die
    betroffenen Mitgliedsstaaten verhängen kann.

    Diese gemeinschaftsrechtlichen Beschlüsse belegen den festen W illen der
    Mitgliedsländer der Europäischen Union einen Energiewechsel unter zunehmender
    Verwendung nachhaltiger Energiequellen herbeizuführen.

    Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im
    Sinne des Anliegens tätig zu werden und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen.

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