Nukleare Ver- und Entsorgung - Ausstieg aus der Kernenergie ins Grundgesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
975 Unterstützende 975 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

975 Unterstützende 975 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... In das Grundgesetz wird aufgenommen: ? Kernenergieerzeugung ? Import von Kernenergie ? Export von kerntechnischen Anlagen, Produkten, Planung, Forschung ? jegliche Subvention von Kerntechnologie incl. des Rückbaus sowie der dauerhaften Lagerung der Reststoffe sind verboten. Rückbau und ?Endlagerung? erfolgen unter vollständiger staatlicher Aufsicht. Im Atomrecht gelten Beweislastumkehr, Nachweltsorgeklagerecht, unbegrenzte Haftungsverpflichtung.

Begründung

Risiken der Kernenergie können auch in Hochtechnologie-Staaten nicht ausgeschlossen werden können. Die Auswirkungen im Schadensfall sind nicht kalkulierbar sind. Unumkehrbarkeit des Ausstieg s aus der Kernenergie: Ein Ausstieg aus der Kernenergie ist so hoch abzusichern, wie es die Rechtsordnung ermöglicht. Daher wird gefordert, das Grundgesetz zu ergänzen. Vorbild ist die Republik Österreich, die durch das 149. Bundesverfassungsgesetz eine Verfassungsänderung durch den Nationalrat beschlossen hat. Es ist insbesondere zu regeln, dass 1. die Produktion von Kernenergie schnellstmöglich, spätestens ab dem 1.1.2017, 2. der Ex- und Import von Energie aus Kernkraftwerken, 3. der Export von Anlagen, Materialien zur Energieerzeugung durch Kernenergie sowie von Forschungsergebnissen untersagt wird, 4. ein vollständiges Subventionsverbot erlassen wird. 5. die dauerhafte Lagerung von Reststoffen aus der Kerntechnik (einschließlich der Forschung dazu) in alleiniger und vollständiger Verantwortung des Staates erfolgt 6. Beweislastumkehr, 7. Nachweltsorgeklagerecht 8. unbegrenzte Haftungsverpflichtung im Atomrecht gelten und umgesetzt werden Erläuterung zu 1: Das UBA geht davon aus, dass die Meiler, die vom Netz genommen wurden, nicht mehr benötigt werden, und ein vollständiger Ausstieg bis spätestens 2017 möglich ist.. Ein schnellstmögliches Verbot beinhaltet, dass die bereits vom Netz genommenen Meiler nicht mehr in Betrieb genommen werden und der Betrieb weiterer Meiler sukzessive in Umfang erfolgt, in dem die für den Ersatz benötigten Kapazitäten bereitgestellt werden können und das vollständige Verbot zum 1.1.2017 erfolgt. . zu 2 . Es soll erreicht werden, dass kein künstlicher Bedarf für die Kernenergie erzeugt wird, indem Strom über die notwendige europäische Netzfluktuation hinausgehend exportiert wird. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass multinational agierende Unternehmen das Verbot durch im Ausland erzeugte Kernenergie umgehen. zu 3 . Es erklärt sich moralisch von selbst, dass eine Technologie, die man für sich selbst als zu risikobelastet einstuft, nicht in andere Länder exportiert oder durch staatliche Bürgschaften abgesichert wird. zu 4 .Ein vollständiges Subventionsverbot macht die Kosten der Kernenergie deutlich und beschleunigt den Ausstieg. Freigewordene Mittel können zur Förderung dezentral erzeugter regenerativer Energie genutzt werden. Die noch steuerfreien Rückstellungen für die Endlagerung gelten als Subvention. zu 5 . Einrichtung und Betrieb von Endlagern radioaktiven Abfalls sind wegen aufgrund ihrer Langzeitwirkung vom Staat zu verantwortet und durchgeführt werden. Kosten sind vollständig durch die Verursacher zu tragen. zu 6. Die Beweislastumkehr dient der Stärkung der Bürgerrechte. zu 7. wie 6 und konsequente Umsetzung der Aarhus-Konvention zu 8. Risiken kerntechnischer Anlagen sind von den Betreibern in voller Höhe durch Versicherungen abzusichern.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-17-18-279-023830Nukleare Ver- und Entsorgung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, den Ausstieg aus der Kernenergie durch eine
    entsprechende Änderung des Grundgesetzes abzusichern.
    Das Anliegen wird dahingehend begründet, dass mit dem Betrieb von
    kerntechnischen Anlagen erhebliche Sicherheitsrisiken und langfristige
    Endlagerungsprobleme atomarer Abfälle einhergingen. Die Erzeugung und Nutzung
    von Kernenergie sowie der Export von kerntechnischen Anlagen und Produkten
    müsse daher grundgesetzlich verboten werden. Vorbildhaft habe der österreichische
    Nationalrat... weiter

Noch kein PRO Argument.

17 KKW der BRD fallen jährlich etwa 400 Tonnen hoch radioaktive Brennelemente an,die man in der nuklearen "Mülltrennung" um den Faktor 20 weiter reduzieren könnte, wie es in Frankreich,... gemacht wird. Im weltweit größten chemischen Endlager in Herfa/Neutrode-BRD werden jährlich etwa 50.000 Tonnen chemisch hoch giftigen Abfalles auf unbestimmte Zeit in dem alten Kali-Salz-Schacht eingelagert.

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