Obligatorische Besuche von NS-Gedenkstätten in Unterrichtsplänen verankern

Žiadateľ petície nie je verejný
Petícia je zameraná na
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
2 Podporné 2 v Durínsko

Petícia bola uzatvorená

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Petícia bola uzatvorená

  1. Zahájená 2018
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Hotový

Toto je online petícia des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition?

Aktive Erinnerungs- und Gedenkarbeit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften für Opfer des NS-Regimes, gerade auch im eigenen, regionalen Umfeld (was dies auch viel persönlicher, erfahrbarer, eindrücklicher macht).

Mit der Petition soll eine intensivere Gedenkarbeit an deutschen Schulen erreicht werden. Es soll veranlasst werden, dass alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch zu NS-Gedenkstätten fahren. Außerdem sollen die konkreten NS-Opfer im jeweiligen örtlichen Umfeld der jeweiligen Schule gewürdigt werden (z.B. durch Blumen-Niederlegung) bzw. diese sollen auch erst einmal möglichst vollständig erfasst und namentlich, ggf. (teilweise) auch mit Bildern, mit Gedenktafeln in allen Schulen gewürdigt werden. Auch wider dem Vergessen. Wenn dies an allen deutschen Schulen passiert, werden so insgesamt endlich alle Opfer gewürdigt. Gerade an Schulen wäre dieses Mahnende gut aufgehoben; als Schule/Lehre auch für die Zukunft - und für die Opfer ein guter und nötiger Beleg, dass sie nicht vergessen werden, auch mahnend dass so etwas in Deutschland nie wieder passiert, passieren darf.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

s.o.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen?

s.o.

Wie wird die Petition begründet?

s.o.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

nein

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

keine

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správy

  • Die Petition ist am 16. Januar 2018 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase bis zum 27. Februar 2018 wurde die Petition nur von 2 Mitzeichnern unterstützt. Das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz für eine öffentliche Anhörung notwendige Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern wurde damit deutlich verfehlt, so dass keine öffentliche Anhörung stattfand.

    Unabhängig davon forderte der Petitionsausschuss die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

    Der Petitionsausschuss weist im Ergebnis seiner... pokračovať

rozprava

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