Wir fordern die Gleichbehandlung innerhalb der Gastronomiebranche.
Der Speisegastronomie ist es mittlerweile erlaubt unter bestimmten Hygieneauflagen die Betriebe auch innen wieder zu öffnen. Jede neue Lockerung der Maßnahmen, wie beispielsweise "Geschlossene Gesellschaften", betrifft ausschließlich die Gastronomen, die bereits öffnen dürfen und somit eben nicht die gesamte Branche.
Gastronomiebetriebe, die jedoch keine Speisen anbieten und nicht mal über einen Freisitz oder einen Außenbereich verfügen, haben nach wie vor keine Erlaubnis, zu öffnen.
Daher bitten wir den Freistaat Bayern diese Ungleichbehandlung zu beenden.
Reason
Auch für die Getränkegastronomie ist es möglich, die erforderlichen Auflagen zu erfüllen und unter den geltenden Hygienevorschriften den Betrieb wieder aufzunehmen.
Gerade auch für Bars und Clubs würden beispielsweise Geschlossene Gesellschaften die Möglichkeit bieten zumindest etwas Umsatz zu generieren.
Auch könnte durch die Öffnung der gesamten Gastronomie die Nutzung der öffentlichen Plätze durch die Bevölkerung etwas entzerrt werden und der Konsum von u.a. alkoholischen Getränken würde unter der Beobachtung und Verantwortung von geschultem Personal stattfinden.
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