Perhe

Öffnung der Kitas in den eingeschränkten Regelbetrieb

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Landrat Bernd Lütjen
108 Tukeva 38 sisään Osterholz-Scharmbeck

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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Wir fordern, dass die Kitas im Landkreis Osterholz-Scharmbeck schnellstmöglich (noch in der KW 26) in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln.

Perustelut

Seit dem 09.06. ist es dem Landkreis Osterholz-Scharmbeck bekannt, dass die Kitas zum 22.06.2020 in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln sollen, um allen Kindern wieder ein Angebot in den Kitas zu machen. Am Montag haben verschiedene Träger den Eltern mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist, da eine entprechende Verordnung auf Landesebene fehlt. Seit Mittwoch gibt es Leitlinien des Landes Niedersachsen, wie eine solche Wiedereröffnung aussehen könnte. Trotzdem hat sich der Landkreis entschieden, dass ein Hochfahren in den eingeschränkten Regelbetrieb nicht möglich ist.

https://www.landkreis-osterholz.de/portal/meldungen/notbetrieb-in-krippe-und-kita-wechselt-zum-eingeschraenkten-regelbetrieb-901005374-21000.html?rubrik=901000054

Diese Entscheidung des Landkreises geht an den Interessen der Kinder vorbei. Diese dürfen seit über drei Monaten nicht ihre vertrauten Bezugspersonen sehen, nicht mit ihren Freunden spielen. Gerade junge Kinder müssen wieder ausreichend Zeit zum Ankommen in der Einrichtung haben bevor in den Ferien geschlossen wird. Noch dazu kommt, dass die derzeitige Situation für einen Großteil der Eltern einen Kraftakt aus Arbeit und Kinderbetreuung darstellt.

Die Träger geben zwar an, dass Sie uns Eltern über das weitere Vorgehen informiert haben, das haben sie aber gerade nicht. Uns wurde kein Termin genannt, an dem wir mit einer Öffnung rechnen können, wir hängen momentan wieder in der Luft. Wir müssen wieder auf den Goodwill des Landkreises bzw. der verantwortlichen Herren vertrauen.

Es muss aufhören, dass Kinder immer nur als Infektionsrisiko gesehen werden. Kinder sind Bürger mit Rechten und das bedeutet in ihrem Fall mit Recht auf Bildung und Umgang mit anderen Kindern. Und dieses Recht verweigert der Landkreis den Kindern unter dem Vorwand einer fehlenden Verordnung.

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