Familie

Offenlegung der Verwendung von Unterhaltszahlungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
124 Unterstützende 124 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Jeder, der einem Kind unterhaltspflichtig ist, muss dem anderen Elternteil seine Einkünfte offen legen, damit auch der korrekte Unterhaltsbetrag laut Düsseldorfer Tabelle ermittelt werden kann.

Umgekehrt ist jedoch der Unterhaltsempfänger nicht verpflichtet, nachzuweisen, dass das Geld auch für das Kind verwendet wird.

Ich möchte erreichen, dass auch der Unterhaltsempfänger - zumindest über die Hälfte des monatlichen Betrages - die Pflicht hat, die Verwendung für das Kind nachzuweisen.

Begründung

Ich bin selbst, als Mutter, meinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Ich erlebe es jedoch allzu oft, dass mein Kind Kleidung trägt, die den Witterungsverhältnissen nicht angepasst sind, sodass ich zusätzlich zum Unterhalt z.B. wasserdichte Schneestiefel oder eine Winterjacke kaufen muss, die wasserdicht ist, damit mein Kind im Schnee spielen kann. Ich frage mich da manchmal, wo mein Unterhalt eigentlich hin geht, wenn noch nicht einmal solche Dinge davon gekauft werden. Ansonsten wird überwiegend das billigste vom billigsten gekauft. Andererseits muss die neue Lebensgefährtin nicht arbeiten gehen und kann sich nebenbei noch einen halben Zoo halten. Ich möchte doch lediglich, dass mein Geld auch bei meinem Kind ankommt und ich nicht auch noch das Leben von anderen Leuten finanziere, denen ich nicht unterhaltspflichtig bin.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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