Regione: Hesenas
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Open Trails Hessen - Gegen das neue Waldgesetz

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Die Hessische Landesregierung plant ein neues Waldgesetz in Kraft zu setzen, das radikale Einschränkungen zum Betreten des Waldes für Erholungssuchende gegenüber dem jetzigen Forstgesetz enthält. Radfahrer und Reiter sollen Waldwege nur noch benutzen dürfen wenn diese ganzjährig von nicht geländegängigen Pkw befahren werden können (§15-2). Das kommt für diese Gruppen einer faktischen Aussperrung aus dem Wald gleich, denn es ist fraglich ob es solche Wege z.B. in den hessischen Mittelgebirgen überhaupt gibt. Das Betreten des Waldes in Gruppen (mehr als eine Person) soll künftig nicht mehr über den Erholungszweck geschützt sein, sondern ist im Zweifel genehmigungspflichtig (§15-4), wie bisher nur organisierte Veranstaltungen. Damit sind auch Fußgänger wie z.B. Wandergruppen der Willkür von Behörden oder Jägern ausgeliefert sobald diese eine "Beeinträchtigung des Waldes" oder des Wildes befürchten. Mit derselben Begründung können Wege und ganze Waldbezirke, auch für einzelne Benutzergruppen, künftig beliebig gesperrt werden. Das freie Betreten des Waldes zu Erholungszwecken (Bundeswaldgesetz § 14) soll damit offenbar zur Ausnahme gemacht werden. Unbestimmte Formulierungen und angedrohte Strafen (bis zu 100.000,- Bußgeld, Einziehung von Gegenständen wie GPS-Geräten und Fahrrädern, §28f) sind rechtsstaatswidrig. Damit ist der Gesetzentwurf zu verwerfen.

Link zum geplanten Gesetzestext: https://www.taunusreiter.de/HWaldG-E-Gesetzesentwurf.pdf

Priežastis

Das Gesetz untergräbt das allgemeine Betretungsrecht des Waldes zu Erholungszwecken in massivster Weise, und verfolgt einseitig die Interessen der Jagd und der Waldbesitzerverbände. Es entspricht damit nicht den Interessen der Mehrheit der Bevölkerung, die weiterhin den Wald betreten möchten ohne der Behördenwillkür ausgeliefert zu sein - ob einzeln oder als Gruppe, als Fußgänger, Radfahrer, oder Reiter.. Die entsprechenden Beschränkungen sind überflüssig, weil bereits die jetztige, seit 1980 bewährte Regelung, Reiter und Radfahrer an feste Wege bindet. Sie dürfen nicht querfelddein fahren bzw. reiten. Lediglich für Geocacher, Hundeschlittengespanne usw. bedarf es eventuell entsprechend ergänzter Regelungen. Die Hessische Landesregierung sollte klare Zeichen setzen wenn sie "sanften Tourismus" fördern will, anstatt ihn tot zu reglementieren. Der Wald ist für alle da, die sich im Wald vernünftig verhalten, nicht bloß für Grünröcke und echte oder selbstberufene Naturschützer. Auf diese Weise macht man den sanften Tourismus in Hessen gründlich kaputt - mit verheerenden Folgen für die lokale Wirtschaft, die auf diesen angewiesen ist. Die Landesregierung ist verpflichtet naturverträgliche Sportarten wie die oben genannten zu fördern und sie nicht abzuwürgen. Sie sollte der demographischen Tatsache ins Gesicht sehen dass jüngere Leute heute auch andere Arten der Naturerholung bevorzugen als die ältere Generation.

HessenForst sollte stattdessen verpflichtet werden die Forstwege in einem Zustand erhalten dass diese auch für Erholungssuchende benutzbar bleiben, also insbesondere Befestigungen der Wege mit Grobschotter unterlassen. Das Ausbauen aller Wege zu "Forstautobahnen" ist einzustellen! Die moderne Forstwirtschaft und technische Bauten wie neue Straßen und Windkraftanlagen sind eine größere Belastung für die Natur als die Erholungssuchenden! Sperrungen unbefestigter Wege die primär Jagdinteressen dienen (s.g. "Wildruhezonen" auf denen dann Hochsitz an Hochsitz steht) müssen unterbleiben. Fußgänger, Reiter und Radfahrer sollen die ihnen jeweils am besten passenden Wege aufsuchen können, wodurch die wenigsten Konflikte entstehen. Eine Konzentration aller Waldbesucher auf wenige erlaubte Wege ist mit Erholung und Naturschutz unvereinbar.

Infos über's geplante Waldgesetz: https://www.taunusreiter.de/Waldgesetz.html

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žinios

  • Mit dem Hessischen Waldgesetz, beschlossen vom Landtag und verkündet am 8. Juli 2013 (www.hessen-forst.de/uploads/ueber-uns/hessische_waldgesetz_20130627.pdf) wurden die kritisierten Punkte des Gesetzentwurfs fallen gelassen. Die Initiative war erfolgreich. De facto haben wir jetzt ein besseres und klareres Reitrecht als vor der Gesetzesänderung. Obendrein ist die Kennzeichnungspflicht (Plaketten) entfallen.
    Entscheidend hierfür waren der enge Schulterschluss mit den Mountainbikern, die öffentliche Publizität (Printmedien, Hessenschau, Internet, Reiterdemo vor der Wiesbadener Staatskanzlei) und der freundliche Kontakt zur Ministerin.
    Wir danken allen die mitgemacht haben!
    Was die Aktion gezeigt hat: Auch unabhängige, nicht "organisierte"... toliau

  • Liebe Unterzeichner gegen das geplante Waldgesetz,

    Zur Übergabe der Petition an den Landtag wird eine Reiter-Demo organisiert, zu der ich hiermit einlade:

    Samstag, 1.9., Treffpunkt 9:15 am Jagdschloß Platte, zwischen Taunusstein und Wiesbaden (nahe B417). Abritt in Richtung Stadt um 9:30

    Am 1.9. ist "Tag der offenen Tür" im Landtag, außerdem ist 3 Tage später die erste Landtagssitzung nach der Sommerpause.

    Lokale Infos und Parkplätze:
    www.gpsies.com/map.do?fileId=lgatdaybegxfadas

    Flyer zur Demonstration:
    www.taunusreiter.de/Waldgesetz_Demo_Flyer.pdf

    Bitte mitmachen und anmelden, möglichst innerhalb der nächsten 3 Tage weil ich die Demo bei zu wenigen Teilnehmern absagen werde!

    - bei facebook: www.facebook.com/events/462653180422252/
    -... toliau

  • Hallo liebe Unterstützer,

    die Petition läuft noch 3 Tage! Das Ziel, 10.000 Unterschriften, ist trotz all unserer Bemühungen noch nicht erreicht. Bitte gebt die Info an alle weiter!
    Auch wenn es sich jetzt abzeichnet dass der Gesetzentwurf so nicht in den Landtag kommen wird, ist das ein kleiner Erfolg des bisherigen Protests, aber kein Anlass zur "Entwarnung" - wir werden weiter aufpassen müssen wie's nun weitergeht.

    Das Ziel der Reiter ist ganz klar: wir wollen dass es bei der bestehenden Regelung bleibt (Reiten erlaubt auf allen festen Wegen ab 2m Breite, nicht bloß PKW-befahrbaren). Und wir wollen nicht, dass Gruppen von Waldbesucher, egal welcher Art, hierfür künftig um Genehmigung ersuchen müssen oder sonstwie durch administrative... toliau

diskusijos

Das Bundeswaldgesetz erlaubt das Betreten des Waldes zu Erholungszwecke für Fußgänger, Reiter, Radfahrer. Die Landesgesetze sollen "das nähere regeln" aber nicht das freie Betreten des Waldes zur Ausnahme machen oder unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Deutschland ist mit seinen großen, frei betretbaren Waldgebieten einzigartig in Europa. Unsere Nachbarn beneiden die Deutschen um ihren schönen Wald. Das Gesetz ist ein Rückfall in den Feudalismus.

Schutz des Waldes, wie soll das praktisch gehen? Was machen die Forstämter? Angebote sind nur gemeinsam und in einer vertrauensvollen Partnerschaft möglich. Den hessischen Forstämtern kommt hierbei sicherlich eine große Bedeutung und zentrale Rolle zu. Dies im Zusammenwirken und in Partnerschaft mit den Waldbesitzern, den Verbänden aller Erholungssuchenden.

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