Die petisie is gerig aan:
Landtag
Die Hessische Landesregierung plant ein neues Waldgesetz in Kraft zu setzen, das radikale Einschränkungen zum Betreten des Waldes für Erholungssuchende gegenüber dem jetzigen Forstgesetz enthält. Radfahrer und Reiter sollen Waldwege nur noch benutzen dürfen wenn diese ganzjährig von nicht geländegängigen Pkw befahren werden können (§15-2). Das kommt für diese Gruppen einer faktischen Aussperrung aus dem Wald gleich, denn es ist fraglich ob es solche Wege z.B. in den hessischen Mittelgebirgen überhaupt gibt. Das Betreten des Waldes in Gruppen (mehr als eine Person) soll künftig nicht mehr über den Erholungszweck geschützt sein, sondern ist im Zweifel genehmigungspflichtig (§15-4), wie bisher nur organisierte Veranstaltungen. Damit sind auch Fußgänger wie z.B. Wandergruppen der Willkür von Behörden oder Jägern ausgeliefert sobald diese eine "Beeinträchtigung des Waldes" oder des Wildes befürchten. Mit derselben Begründung können Wege und ganze Waldbezirke, auch für einzelne Benutzergruppen, künftig beliebig gesperrt werden. Das freie Betreten des Waldes zu Erholungszwecken (Bundeswaldgesetz § 14) soll damit offenbar zur Ausnahme gemacht werden. Unbestimmte Formulierungen und angedrohte Strafen (bis zu 100.000,- Bußgeld, Einziehung von Gegenständen wie GPS-Geräten und Fahrrädern, §28f) sind rechtsstaatswidrig. Damit ist der Gesetzentwurf zu verwerfen.
Link zum geplanten Gesetzestext: https://www.taunusreiter.de/HWaldG-E-Gesetzesentwurf.pdf
Rede
Das Gesetz untergräbt das allgemeine Betretungsrecht des Waldes zu Erholungszwecken in massivster Weise, und verfolgt einseitig die Interessen der Jagd und der Waldbesitzerverbände. Es entspricht damit nicht den Interessen der Mehrheit der Bevölkerung, die weiterhin den Wald betreten möchten ohne der Behördenwillkür ausgeliefert zu sein - ob einzeln oder als Gruppe, als Fußgänger, Radfahrer, oder Reiter.. Die entsprechenden Beschränkungen sind überflüssig, weil bereits die jetztige, seit 1980 bewährte Regelung, Reiter und Radfahrer an feste Wege bindet. Sie dürfen nicht querfelddein fahren bzw. reiten. Lediglich für Geocacher, Hundeschlittengespanne usw. bedarf es eventuell entsprechend ergänzter Regelungen. Die Hessische Landesregierung sollte klare Zeichen setzen wenn sie "sanften Tourismus" fördern will, anstatt ihn tot zu reglementieren. Der Wald ist für alle da, die sich im Wald vernünftig verhalten, nicht bloß für Grünröcke und echte oder selbstberufene Naturschützer. Auf diese Weise macht man den sanften Tourismus in Hessen gründlich kaputt - mit verheerenden Folgen für die lokale Wirtschaft, die auf diesen angewiesen ist. Die Landesregierung ist verpflichtet naturverträgliche Sportarten wie die oben genannten zu fördern und sie nicht abzuwürgen. Sie sollte der demographischen Tatsache ins Gesicht sehen dass jüngere Leute heute auch andere Arten der Naturerholung bevorzugen als die ältere Generation.
HessenForst sollte stattdessen verpflichtet werden die Forstwege in einem Zustand erhalten dass diese auch für Erholungssuchende benutzbar bleiben, also insbesondere Befestigungen der Wege mit Grobschotter unterlassen. Das Ausbauen aller Wege zu "Forstautobahnen" ist einzustellen! Die moderne Forstwirtschaft und technische Bauten wie neue Straßen und Windkraftanlagen sind eine größere Belastung für die Natur als die Erholungssuchenden! Sperrungen unbefestigter Wege die primär Jagdinteressen dienen (s.g. "Wildruhezonen" auf denen dann Hochsitz an Hochsitz steht) müssen unterbleiben. Fußgänger, Reiter und Radfahrer sollen die ihnen jeweils am besten passenden Wege aufsuchen können, wodurch die wenigsten Konflikte entstehen. Eine Konzentration aller Waldbesucher auf wenige erlaubte Wege ist mit Erholung und Naturschutz unvereinbar.
Infos über's geplante Waldgesetz: https://www.taunusreiter.de/Waldgesetz.html