Alueella: Saksa

Personensuchmaschinen – Handlungsspielraum einschränken

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Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
144 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä on peruuttanut vetoomuksen

144 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä on peruuttanut vetoomuksen

  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass sich Personensuchmaschinen an Datenschutz und Urheberrecht halten müssen. Forderung: Personensuchmaschinen müssen sich an Folgendes halten: * Namensrecht * Recht am eigenen Bild * informationelle Selbstbestimmung * Urheberrecht * einen "Meldebutton" einführen und der Meldung Folge leisten * mit eigenen Crawler suchen, denn nur so können Webmaster einen unerwünschten Zugriff auf Bilder und Daten verhindern.

Perustelut

Personensuchmaschinen haben keinen eigenen Crawler und können somit nicht mittels Robots ausgeschlossen werden. So bedienen sich aller Inhalte im Netz, ohne das Nutzer darauf Einfluss nehmen oder Quellen diese aussperren können. Sie schalten Werbung Dritter zu Namen und Bilder ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers, geschweige einer finanziellen Beteiligung (wenn es gewünscht wäre).

DATENSCHUTZ: Diese online Maschinen vermischen Begriffe so, dass ein neuer Sinn entsteht, der nicht nur einen falschen Eindruck über eine Person wiedergibt, sondern regelrecht rufschädigend ist. Daten die User z.B. Netzwerken zur Verfügung stellen, tun das nach den AGB des Netzwerkes und mit expliziter Zustimmung. Zu befürchten ist auch, dass sich durch Personensuchmaschinen falsche Daten verbreiten, die zum Teil bereits auf Gerüchten basieren oder im Suchdienst falsch zusammengetragen werden.

URHEBERRECHT: Ergebnisse von Bildersuchmaschinen leiten Personensuchmaschinen auf die eigene Seite um. Auch da ohne Zustimmung des Urhebers/Quelle. Traffic Diebstahl. Sogenannte Thumbnails (Vorschaubilder) werden nicht übernommen, sondern große Bilder eigenmächtig verkleinert. Verletzt schon die Quelle - die von einer Personensuchmaschine zitiert wird - das Urheberrecht, kann man von Personensuchmaschinen keine Löschung verlangen. Suchmaschinen hingegen folgen dem Wunsch des Urhebers.

Bildlich: Borge ich Nachbarn A mein Auto, heißt das NICHT, dass sich Nachbar B einfach den Autoschlüssel nehmen, durch die Stadt fahren und auch noch Werbung an meinem Auto anbringen kann.

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Niemand hat das Recht einem Künstler sein persönliches Eigentum zu stehlen, es zu verkaufen, unter seinen Namen zu zeigen, zu verfälschen, oder öffentlich unter falschen Namen bekannt zu machen. Die Künstler brauchen hier mehr Schutz!

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