Petícia je adresovaná:
Stadtrat Bochum
Angeleinte Hunde sind treue Begleiter vieler Menschen und gehören für viele Hundebesitzerinnen und -besitzer zur Familie.
Die städtischen Friedhöfe dienen nicht nur als Ort der Trauer des Gedenkens und der Ruhe, sondern auch als ein Ort der Entspannung, Kommunikation und Begegnung. Die Möglichkeit eines Besuches mit angeleintem Hund an der Grabstätte ,sollte auf jeden Fall erlaubt sein. Angeleinte Hunde stellen keine Gefahr da,solange sie von ihren Halterinnen und Haltern kontrolliert und ordnungsgemäß geführt werden. Außerdem geben sie einen gewissen Schutz und Sicherheit für die Führenden auf Friedhöfen.
Dôvody
Die Bedürfnisse aller Friedhofsbesucherinnen und -besucher sind zu berücksichtigen.
Eine Lösung ist zu finden, die das friedliche Miteinander von Menschen und Tieren ermöglicht.
Statt eines generelles Hundeverbots, sollte es klare Regeln für die Anwesenheit von Hunden auf dem Friedhof geben , die sowohl die Belange der Trauernden als auch der Hundebesitzerinnen und -besitzer berücksichtigen.
Eine Petition mit Unterschriften Listen gegen das generelle Hundeverbot läuft bereits für die städtischen Friedhöfe Stiftstrasse Bochum Langendreer und Hauptfriedhof Freigrafendamm in Bochum. Anzumerken ist, dass es auf dem städtischen Friedhof in Dortmund einen Kinderspielplatz gibt und angeleinte Hunde erlaubt sind.
Neu ist ,das die Stadt Duisburg vor kurzem, das generelle Hundeverbot auf städtischen
Friedhöfen ,aufgehoben hat.
Angeleinte Hunde dürfen dort nun geführt
werden
Demzufolge ist Bochum im Umkreis die einzigste Stadt, die das generelle Hundeverbot auf städtischen Friedhöfen ,mit einem Bußgeld ,aufrecht erhält.
In den umliegenden Städten ist das Führen angeleinter Hunde ,auf städtischen Friedhöfen erlaubt.
Die Petition wird bis Ende Juli 2025 verlängert.
Händisch werden weiterhin Unterschriften gesammelt.
Über neue Aktionen wird berichtet.