Petitionsrecht - Möglichkeit der Gegenzeichnung für öffentliche Petitionen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
145 Ondersteunend 145 in Duitsland

De petitie is van het platform verwijderd

145 Ondersteunend 145 in Duitsland

De petitie is van het platform verwijderd

  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Online-Petitionssystem des Deutschen Bundestages neben der Möglichkeit einer Mitzeichnung auch mit einer Möglichkeit der Ablehnung zu versehen.

Reden

Viele Online- Petitionen werden im angeschlossenen Petitionsforum sehr kontrovers diskutiert. Bis hin zu Foristen, welche deutliche Merkmale von "Trollen" aufweisen. Die reine Mitzeichnerzahl ist absolut und dokumentiert nur Zustimmung. Ablehnende Meinungen werden nicht erfasst und außerhalb der Foren auch nicht dokumentiert. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich der Petitionsausschuss auch nur ansatzweise durch die Diskussionen liest. Fährt eine Petition z.B. nur 50 Zeichner ein, dann ist es offensichtlich, dass diese Petition keinen Zulauf findet. Bei 5.000 Mitzeichnern ist es schon anders - aber schon hier ist das Meinungsbild unvollständig. Wenn so eine Petition von 50 oder 5.000 oder 50.000 Ablehnungen flankiert werden würde, würde dies jeweils ein völlig anderes Bild ergeben. Dito bei Petitionen, welche das Quorum schaffen. Auch hier wäre es jeweils was anderes, wenn 50, 5.000 oder 50.000 Gegenstimmen aufgelaufen wären.

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