Petitionsrecht - Möglichkeit der Gegenzeichnung für öffentliche Petitionen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
145 Unterstützende 145 in Deutschland

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

145 Unterstützende 145 in Deutschland

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Online-Petitionssystem des Deutschen Bundestages neben der Möglichkeit einer Mitzeichnung auch mit einer Möglichkeit der Ablehnung zu versehen.

Begründung

Viele Online- Petitionen werden im angeschlossenen Petitionsforum sehr kontrovers diskutiert. Bis hin zu Foristen, welche deutliche Merkmale von "Trollen" aufweisen. Die reine Mitzeichnerzahl ist absolut und dokumentiert nur Zustimmung. Ablehnende Meinungen werden nicht erfasst und außerhalb der Foren auch nicht dokumentiert. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich der Petitionsausschuss auch nur ansatzweise durch die Diskussionen liest. Fährt eine Petition z.B. nur 50 Zeichner ein, dann ist es offensichtlich, dass diese Petition keinen Zulauf findet. Bei 5.000 Mitzeichnern ist es schon anders - aber schon hier ist das Meinungsbild unvollständig. Wenn so eine Petition von 50 oder 5.000 oder 50.000 Ablehnungen flankiert werden würde, würde dies jeweils ein völlig anderes Bild ergeben. Dito bei Petitionen, welche das Quorum schaffen. Auch hier wäre es jeweils was anderes, wenn 50, 5.000 oder 50.000 Gegenstimmen aufgelaufen wären.

Link zur Petition

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