Region: Niemcy

Petitionsrecht - Zugänglichmachen von Stellungnahmen der Regierung

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

85 Podpisy

Petycja została odrzucona.

85 Podpisy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2017
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses dahingehend zu ergänzen, dass Petenten regelmäßig Gelegenheit erhalten, sich zu Stellungnahmen der Bundesregierung zu äußern, etwa durch folgenden Satz 2 zu 7.7."Solche Stellungnahmen sollen dem Petenten mit der Maßgabe, dass dieser sich hierzu binnen einer Frist von sechs Wochen äußern kann, zugeleitet werden."

Uzasadnienie

Die vorliegende Petition dient der möglichst frühzeitigen Ausräumung möglicher Missverständnisse im Ablauf von Petitionsverfahren. Ein „aneinander vorbei reden“ kann weder von Petenten noch vom Petitionsausschuss gewünscht sein, leider kommt dies aber durchaus nicht selten vor, wie der Petent anhand einiger seiner eigenen früheren Petitionen erfahren musste.Neben solchen Negativbeispielen, gibt es auch Positivbeispiele in denen dadurch, dass dem Petenten die Stellungnahme des Bundesministeriums zugeleitet wurde, er dessen Irrtum rasch aufklären konnte, mit der erwünschten Folge dass sich das Bundesministerium in einer weiteren Stellungnahme nunmehr mit den relevanten Argumenten auseinandersetzen konnte. Dass Stellungnahmen in dieser Weise weitergeleitet werden, ist derzeit aber leider nicht durchgängige Praxis beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags.Die Gestaltung des vorgeschlagenen Geschäftsordnungszusatzes als „Soll“-Regelung stellt einerseits klar, dass die Weitergabe der Stellungnahme den anzustrebenden Normalfall darstellt, erlaubt aber andererseits dem Petitionsausschuss in begründeten Ausnahmefällen hiervon abzuweichen. Der Verwaltungsaufwand und die Kosten dürften geringfügig sein, da es nur um eine einfache Weiterleitung eines bereits vorliegenden Schreibens geht. Die Stellungnahmefrist von sechs Wochen scheint dem Petenten bei der derzeitigen Dauer von Petitionsverfahren angemessen um das Verfahren nicht zu verzögern. Die „Soll“-Vorschrift ist jedoch auch bezogen auf diese Frist zu lesen, das heißt, auch hier liegt es im Ermessen des Petitionsausschusses im Einzelfall abweichende Vorgaben zu machen.

Link do petycji

Obraz z kodem QR

Odrywana kartka z kodem QR

pobierać (PDF)

Informacje na temat petycji

Petition gestartet: 23.04.2017
Petition endet: 08.08.2017
Region: Niemcy
Kategoria:

Aktualności

  • Pet A-18-99-1030-042038 Petitionsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert eine Ergänzung der Verfahrensgrundsätze des
    Petitionsausschusses dahingehend, dass die Petenten regelmäßig Gelegenheit
    erhalten, sich zu den Stelllungnahmen der Bundesregierung zu äußern. Er schlägt vor,
    Ziff. 7.7. der Verfahrensgrundsätze um folgenden Satz zu ergänzen: „Solche
    Stellungnahmen sollen dem Petenten mit der Maßgabe, dass dieser sich hierzu binnen
    einer Frist von sechs Wochen äußern kann, zugeleitet werden.“

    Zur Begründung führt der Petent aus, sein Anliegen diene der frühzeitigen
    Ausräumung... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

Pomóż nam wzmocnić uczestnictwo obywateli. Chcemy, aby twoja petycja przyciągnęła uwagę i pozostała niezależna.

Wesprzyj teraz