Région: Allemagne
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Droits civils

Petiton zur Entfristung des Fonds

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La pétition est adressée à
an den Bundestag
244 Soutien 237 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2015
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Fonds Heimerziehung (Ost wie West) entfristet wird und Anmeldungen sowie Zahlungen für ehemalige Heimkinder damit wieder möglich werden

Raison

In der Zeit von 1949 bis 1991 lebten etwa 700.000 bis 800.000 Kinder und Jugendliche in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen in der Bundesrepublik Deutschland. Andere Schätzungen sprechen von 800.000 bis 1.000.000 Personen. Hinzu kamen Kinder und Jugendliche, die über einen längeren oder kürzeren Zeitraum in der Psychiatrie eingesperrt waren und tausende von Kindern in Einrichtungen für Behinderte.

Dieser Zahl entspricht eine geschätzten Zahl von 270.000 Kindern und Jugendlichen, die gezwungen waren, in Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen in der ehemaligen DDR zu leben.

Der Heimaufenthalt war vielfach von traumatisierenden Lebens- und Erziehungsverhältnissen geprägt: Misshandlungen, sexuelle Gewalt, Zwangsarbeit, Bildungsentzug waren systembedingt und an der Tagesordnung.

Wem während der Heimunterbringung im vorgenannten Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in den Heimen der ehemaligen DDR Unrecht und Leid zugefügt wurde, das heute noch zu Beeinträchtigungen führt, „kann Unterstützung“ gewährt werden.

Aus einer Übereinkunft von Bund, westdeutschen Bundesländern und Kirchen ist der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1991“ hervorgegangen, der zum 1. Januar 2012 errichtet wurde.

Der Fonds „Heimerziehung Ost“, zuständig für Menschen, die in den Heimen der ehemaligen DDR ein ähnliches Schicksal wie in Westdeutschland erlitten, wurde erst zum 01.07.2012 eingerichtet, ist aber bereits seit dem 30.09.2014 für Neuanmeldungen geschlossen.

Die Anmeldefrist für ehemalige Heimkinder beim Fonds West war bis zum 31.12.2014 befristet, auch diese Frist ist also demnächst abgelaufen, obwohl:

davon ausgegangen werden kann, dass lediglich etwa 1 – 2 % der Anspruchsberechtigten West und weniger als 10 % der Anspruchsberechtigten Ost sich bislang überhaupt bei einer der Anlauf- und Beratungsstellen gemeldet haben; der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. auch heute noch täglich Anrufe von Ehemaligen bekommt, die noch nie von diesem Fonds und dessen (wenn auch eingeschränkten) Möglichkeiten erfahren haben; sich auf Grund weiterer Auswertungen von Akten und Unterlagen neue Tatsachen (u.a. auch zu dem festgelegten Zeitfenster 1949 – 1991 Fonds West) ergeben können und tatsächlich ergeben, aus denen sich Ansprüche ableiten lassen; es nie eine ausreichende Bekanntmachung der Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Fonds gegeben hat; es sattsam bekannt ist, dass viele ehemalige Heimkinder es erst nach langer Zeit überhaupt wagen, den Verein, eine Behörde oder Anlauf- und Beratungsstelle aufzusuchen, selbst wenn sie von dem Fonds gehört oder gelesen haben; die Namen der ehemaligen Heimkinder, die aus den unterschiedlichen Gründen in Heime der ehemaligen DDR eingewiesen wurden, den entsprechenden Behörden vorliegen, diese jedoch eine Benachrichtigung der Personengruppe aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ verweigert; es nicht mit dem Grundsatz zu vereinbaren ist, nach dem alle Menschen gleich seien und ihnen demnach die gleichen Möglichkeiten offen stehen müssen. Es kann und darf nicht sein, dass, wer erst nach dem 30.09.2014 (Ost) bzw. dem 31.12.2014 (West) von dem Fonds erfahren oder die Kraft gefunden hat, sich an diesen zu wenden, einfach leer ausgeht. Ich war fast 9Jahre in heimen gewesen .Warum ich da drin war weis ich bis heute nicht.Aber meine Kindheit ist futsch.Ich leide noch Heute darunter.

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Durch den Fond sollten auch jugendliche Flüchtlinge profitieren.

Heimkinderfond für jugendliche Flüchtlinge??? Das war doch nichts.

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