24 Assinaturas
A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass auch Beträge der Steuerrückerstattung im Falle einer Pfändung den Pfändungstabellen unterliegen und somit in einen Anteil für den Gläubiger und einen für den Arbeitnehmer aufzuteilen sind.
Razões
Im Falle einer Pfändung des Arbeitslohnes unterliegt die Pfändung dem vom Gesetzgeber festgelegten Pfändungsgrenzen. Der pfändbare Anteil eines Arbeitsnettoeinkommens steigt um 70Euro je 100Euro Nettolohnsteigerung. Das bedeutet, ein Schuldner (hier vereinfacht alleinstehend ohne Kinder), der durch Gehaltserhöhung 100Euro netto mehr verdient, wird zwar um 70Euro mehr gepfändet, er hat aber auch einen Teil (30Euro) mehr zum Leben.Legt der Schuldner nun am Jahresende mittels der Einkommenssteuererklärung vor, dass die in den vorhergehenden zwölf Monaten ermittelten Steuerabzüge zu hoch waren (um es einfach zu halten um 100Euro je Monat) so erhält er über diese zuviel abgezogenen Beträge eine Steuerrückerstattung. Wird aber die Steuerrückerstattung vom Gläubiger gepfändet, so erhält der Gläubiger ohne Berücksichtigung der in den vorhergehenden Monaten geltenden Pfändungsfreigrenzen und der Pfändungstabelle 100% dieser Steuerrückerstattung. Wäre der in der Steuererklärung festgestellte Betrag von 100Euro bereits während der 12 Monate jeweils dem Arbeitnehmer netto zugekommen, wäre gemäß der Pfändungstabelle 70Euro anden Gläubiger und 30Euro an den Arbeitnehmer gegangen.Diese Tatsache ist eine Ungleichbehandlung und muss beendet werden.
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Petição iniciada:
18/07/2017
Petição termina:
28/08/2017
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 4-18-07-31051-043967 Pfändungsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Pfändung von Beträgen aus der
Rückerstattung von Einkommenssteuern nach Maßgabe der für Arbeitseinkommen
geltenden Pfändungsfreigrenzen erfolgen soll.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass lediglich die Pfändung von
Arbeitslohn den gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen unterliege. Diese würden
hingegen nicht gelten, wenn dem Schuldner eine Rückerstattung von
Einkommenssteuern zustände. Die Beträge der Rückerstattung seien somit voll
pfändbar. Hierin... avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.