Ansökan riktar sig till:
Bundesgesundheitsminister Herr Jens Spahn
Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Spahn,
längere Pflegebedürftigkeit wird zunehmend für Menschen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung leben, ein Armutsrisiko.
Wir fordern Sie auf, dieses steigende Armutsrisiko einzudämmen und pflegebedürftige Menschen nicht als Bittsteller stehen zu lassen. Der Pflegesatz und die Ausbildungsumlage aus den Heimkosten (pflegebedingte Aufwendungen+ Ausbildungskosten in der Altenpflege) sollten zukünftig zu 100% durch die Pflegeversicherung getragen werden. Für den Bewohner verblieben dann noch die Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (Kaltmiete).
Da wir die Beitragssätze zur Pflegeversicherung nicht unendliche steigen lassen können, fordern wir Sie weiterhin auf, eine zusätzliche Steuerfinanzierung aus Kapitaleinkommen zur Gegenfinanzierung einzusetzen. (Art.14 GG; 2 „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“) Für einkommensschwache Pflegebedürftige könnte die Gemeinde/der Landkreis die freiwerdenden Sozialhilfeleistungen als Wohngeldunterstützung einsetzen, so dass ein Sozialhilfeantrag nur in sehr wenigen Fällen erforderlich wird.
Orsak
Die dringend benötigten Verbesserungen für das Pflegepersonal (besserer Personalschlüssel, höheres Gehalt) führen zu einem deutlichen Anstieg der Heimkosten. Da die Pflegeversicherung derzeit Festbeträge zu den Heimkosten zuzahlt, tragen die Bewohner von Pflegeeinrichtungen die gesamten Mehrbelastungen alleine. Die überwiegende Anzahl der Bewohner verfügt nicht über monatliche Einkünfte in Höhe der erforderlichen Zuzahlungen und müssen Ihr lang erspartes Vermögen zur Finanzierung einsetzten. Nach Erreichung des Schonvermögens kann dann ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Die Zahl der Sozialhilfeempfänger hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Laut statistischen Bundesamt haben im Jahr 2017 über 300.000 Menschen in stationären Einrichtung, Hilfe zur Pflege erhalten. 820.000 Menschen wurden in stationären Einrichtungen betreut. Der Anteil der Sozialhilfebedürftigen betrug damit 36% der in stationären Einrichtung lebenden Menschen. Die Kosten der stationären Pflege werden auch in den nächsten Jahren deutlich steigen, um die Rahmenbedingungen in der Altenpflege zu verbessern. Auf die Kommunen und Landkreise kommen damit deutliche Leistungssteigerungen als Pflichtaufgabe zu (aus kommunalen Steuermitteln).
Wir erwarten, dass Sie diese Petition in aller Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit prüfen lassen. In den nächsten Jahren stehen große personelle und finanzielle Herausforderungen in der Altenpflege an, die in Kürze gegen gesteuert werden müssen.