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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Menschen, die von Geburt an geistig- oder mehrfach behindert sind, bei der stationären Pflege (hier Zahlung von Pflegegeld an die Einrichtung) gleich behandelt werden, wie Menschen , die z.B. an einer Demenz leiden, oder im Erwachsenenalter psychisch krank werden.
Perustelut
Derzeit werden für Menschen mit geistiger Behinderung lediglich € 266,00 mtl. an die jeweiligen Wohnheime gezahlt, unabhängig davon, in welchen PLG sie eingestuft sind. Dies führt dazu, dass es für die Heime immer weniger Möglichkeiten gibt gerade diese z.T. noch jungen Menschen adäquat zu versorgen. Es sorgt dafür, dass gerade Eltern, die es sich oft sehr schwer machen ihr Kind in ein Wohnheim zu geben, eben dieses Kind aus Sorge vor weiteren Einschnitten wieder aus den Wohnheimen holen. Eltern, die oft die 70 schon um einige Jahre überschritten haben. Es widerspricht dem Gleichbehandlungsprinzip und verstößt ganz offen gegen die Behindertenrechtskonvention. Das sogenannte Bundesteilhabegesetz müsste für Menschen, die schwerstbehindert sind eigentlich Bundesausgrenzungsgesetz heißen.So verfolgen Eltern die Gesetzesänderungen sehr genau, es hat sich einiges zum Besseren verändert, vieles leider auch zum Schlechteren. So hat die Bürokratie ein Ausmass angenommen, das kaum noch zu durchschauen ist.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
12.01.2018
Vetoomus päättyy:
12.04.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan