68 Unterschriften
Sammlung beendet
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Menschen, die von Geburt an geistig- oder mehrfach behindert sind, bei der stationären Pflege (hier Zahlung von Pflegegeld an die Einrichtung) gleich behandelt werden, wie Menschen , die z.B. an einer Demenz leiden, oder im Erwachsenenalter psychisch krank werden.
Begründung
Derzeit werden für Menschen mit geistiger Behinderung lediglich € 266,00 mtl. an die jeweiligen Wohnheime gezahlt, unabhängig davon, in welchen PLG sie eingestuft sind. Dies führt dazu, dass es für die Heime immer weniger Möglichkeiten gibt gerade diese z.T. noch jungen Menschen adäquat zu versorgen. Es sorgt dafür, dass gerade Eltern, die es sich oft sehr schwer machen ihr Kind in ein Wohnheim zu geben, eben dieses Kind aus Sorge vor weiteren Einschnitten wieder aus den Wohnheimen holen. Eltern, die oft die 70 schon um einige Jahre überschritten haben. Es widerspricht dem Gleichbehandlungsprinzip und verstößt ganz offen gegen die Behindertenrechtskonvention. Das sogenannte Bundesteilhabegesetz müsste für Menschen, die schwerstbehindert sind eigentlich Bundesausgrenzungsgesetz heißen.So verfolgen Eltern die Gesetzesänderungen sehr genau, es hat sich einiges zum Besseren verändert, vieles leider auch zum Schlechteren. So hat die Bürokratie ein Ausmass angenommen, das kaum noch zu durchschauen ist.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
12.01.2018
Petition endet:
12.04.2018
Region:
Deutschland
Kategorie:
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.