Alueella: Saksa

Pflegeversicherung -Leistungen- - Pflegegeld bei Aufenthalt in der Türkei

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Deutschen Bundestag
54 Tukeva 54 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Pfegegeld auch in der Türkei bezahlt wird. Zur Zeit werden Pflegegelder nur bis 6 Wochen gezahlt und danach gestrichen.

Perustelut

Stellen Sie sich vor Sie haben in die Pflegeversicherung mehr als 40 Jahre hineingezahlt und Sie leben Ihre letzten Jahre in der Türkei haben dort eine Wohnung. Falls Sie zum Pflegefall werden erhalten Sie kein Pflegegeld in der Türkei von der deutschen Pflegeversicherung. Sie müssten quasi nach Deutschland zurückkommen und in ein Pflegeheim wo die Kosten das mehrfache Ihrer Rente betragen würde, Sie müssten Ihr Hab und Gut aufgeben Ihren Kindern zu Last fallen usw. Diese Ungerechtigkeit muss aufhören. Pflegegeld auch in der Türkei egal für Deutsche, Türken, Deutsch-Türken, Türkendeutsche oder sonstige die mehr als 40 Jahren in die Pflegeversicherung eingezahlt haben!

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Uutiset

  • Pet 2-17-15-8291-037435Pflegeversicherung – Leistungen -
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Pflegegeld auch in der Türkei
    bezahlt wird. Zur Zeit werden Pflegegelder nur bis 6 Wochen gezahlt und danach
    gestrichen.
    Mit der Petition wird gefordert, dass langjährigen Beitragszahlern in die deutsche
    Pflegeversicherung das Pflegegeld ins Ausland (hier: Türkei) - ohne zeitliche
    Begrenzung auf sechs Wochen - exportiert wird.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche... enemmän

Väittely

Wir sind türkischstämmige Deutsche.Ich habe 100% behinderten Sohn. Ich habe gesundheitliche Probleme. Ich will zu meiner Familie in die Türkei, die 1987von Deutschland zurückgegangen sind. Dort wird mir unter die Arme gegriffen und meinem Sohn auch. Von berufswegen war ich Justiz-Angestellte beim Amtsgericht, bis ich wg. meinem Sohn den Job aufgeben mußte. Ich fühle mich in meiner Entscheidungsfreiheit eingeschränk; ich kann nicht meinen Wohnort bestimmen (Grundrecht).

Es soll nur gerechtfertigt sein, dass das Pflegegeld auch in der Türkei weitergezahlt wird, wenn der in der Türkei wohnende Pflegegeld berechtigte diesen Pflegegeldanspruch in einem EU-Mitgliedstaats unter den dort gegebenen Voraussetzungen erworben hat. Eingeschränkt sollte dieses Pflegegeld aber nur weitergezahlt werden, wenn das pflegegeldanspruchsberechtigte Mitglied einer Krankenversicherung/Krankenkasse/Pflegekasse aus dem Raum der EU-Mitgliedstaaten auch eine solche Staatsangehörigkeit aufweist.

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