Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es eine schnelle Hilfe-Internetadresse für alle erreichbar, gibt. Diese soll dazu dienen, dass Menschen, die in Gefahr sind, oder von einer möglichen Gefahr oder einem Gefahrenpotential ausgehen, diese Adresse anwählen können. 24h Erreichbarkeit, Herkunftslink muss mit übertragen werden. Linkbutton auf Seite von soz. Netzwerken. Ähnliche Funktion, wie bei bundesweiten Notrufnummern, nur eben als Internetseite. Vorbild u.a. Polizei-NotrufNummer.
Uzasadnienie
Der Amoklauf in Winnenden am 11.3.2008 hat uns alle Bürger wieder einmal erschüttert und sprachlos gemacht. Aber sprachlos heißt nicht machtlos. Gerade in der heutigen Zeit können wir die neuen Medien positiv nutzen, um auch über das Internet eine schnelle Hilfe zu ermöglichen und das nicht nur für potentielle Amokläufer, sondern für viele andere Arten von Hilfe. Schnelle Hilfe kann geschaffen werden, wenn es eine einheitliche und für alle bekannte und erreichbare Internetadresse gibt, die schnellstens aufgebaut wird. Viele Gründe kommen hier die zusammen, die einen Menschen zu einem Amokläufer machen. Wie schrecklich, für alle, die direkt oder indirekt betroffen sind, wie schlimm aber auch für denjenigen Menschen, der zum Schluß als hilfloser Amokläufer endet. Große Teile der Bevölkerung und natürlich alle jungen Menschen entdecken immer mehr soziale Netz im Internet. Hier tummeln sich die unterschiedlichsten Menschen und es wird immer einige geben, die helfen wollen und nicht wissen an wen Sie sich wenden sollen. Eine zentrale Einsatzstelle, 24 Stunden erreichbar, wäre ein Ansatz auf die neuen Möglichkeiten, die uns das Internet bietet, zu nutzen. Dies gibt es u.a. bereits bei der Polizei in NRW und nennt sich Internetwache.
Andreas Nimphius Polizei Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.06.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung Mit der Petition wird als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden analog der
bundesweit bestehenden Notrufsysteme (110, 112) eine Art Notruf-Knopf für das
Internet gefordert.
In der öffentlichen Petition, der sich 418 Unterstützer angeschlossen haben, wird ge-
fordert, eine für alle erreichbare sogenannte Schnelle-Hilfe-Internetadresse einzu-
richten. Diese sollte bei Gefahr für Personen oder anderen Gefahren angewählt wer-
den können. Sie sollte 24 Stunden erreichbar sein; der Herkunftslink sollte übertra-
gen werden können. Dazu sollten Linkbuttons auf Seiten von sozialen Netzwerken
eingerichtet werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:
Systeme zur Elektronischen Verdachtsanzeige sind bereits heute im Einsatz. Bei-
spielsweise haben alle Länder Meldestellen, die jedoch explizit vom Nutzer ange-
steuert werden müssen. Der Notruf-Knopf für das Internet wäre nach Auffassung
des Petitionsausschusses technisch lediglich die Automatisierung der Benachrichti-
gung einer solchen Meldestelle. Dagegen spricht vor allem die hohe Missbrauchsge-
fahr im anonymen Netz. Vor diesem Hintergrund ist der Mehrwert eines Notruf-
Knopfs im Internet gegenüber der telefonischen Notrufnummer fraglich.
Des Weiteren muss bei der Bewertung dieses Vorschlags hinsichtlich des verfolgten
Ziels unterschieden werden. Wegen der geringen Anzahl an auswertbaren Fällen
wird von der Bundesregierung, was speziell Amoktaten angeht, vorrangig weiterer
Forschungsbedarf gesehen, anhand welcher Kriterien man ernstzunehmende Dro-
hungen von ungefährlichen unterscheiden kann.
Soweit der Vorschlag nicht allein auf Amoklagen zielt, ist zu beachten, dass mit der
Einrichtung der Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen
beim Bundeskriminalamt ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der IuK-
Kriminalität (z. B. Kinderpornographie) geschaffen wurde. Dort werden strafrechtliche
relevante Sachverhalte recherchiert, entsprechende Beweismittel gesichert und die
Verfahren dann an die zuständigen Polizeibehörden übergeben.
Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss keinen Anlass, das mit der Pe-
tition verfolgte Anliegen parlamentarisch zu unterstützen. Er empfiehlt, das Petitions-
verfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.