Polizei - Notruf-Link im Internet

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

418 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

418 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:01

Andreas Nimphius Polizei Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.06.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung Mit der Petition wird als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden analog der
bundesweit bestehenden Notrufsysteme (110, 112) eine Art Notruf-Knopf für das
Internet gefordert.

In der öffentlichen Petition, der sich 418 Unterstützer angeschlossen haben, wird ge-
fordert, eine für alle erreichbare sogenannte Schnelle-Hilfe-Internetadresse einzu-
richten. Diese sollte bei Gefahr für Personen oder anderen Gefahren angewählt wer-
den können. Sie sollte 24 Stunden erreichbar sein; der Herkunftslink sollte übertra-
gen werden können. Dazu sollten Linkbuttons auf Seiten von sozialen Netzwerken
eingerichtet werden.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:

Systeme zur Elektronischen Verdachtsanzeige sind bereits heute im Einsatz. Bei-
spielsweise haben alle Länder Meldestellen, die jedoch explizit vom Nutzer ange-
steuert werden müssen. Der Notruf-Knopf für das Internet wäre nach Auffassung
des Petitionsausschusses technisch lediglich die Automatisierung der Benachrichti-
gung einer solchen Meldestelle. Dagegen spricht vor allem die hohe Missbrauchsge-
fahr im anonymen Netz. Vor diesem Hintergrund ist der Mehrwert eines Notruf-
Knopfs im Internet gegenüber der telefonischen Notrufnummer fraglich.

Des Weiteren muss bei der Bewertung dieses Vorschlags hinsichtlich des verfolgten
Ziels unterschieden werden. Wegen der geringen Anzahl an auswertbaren Fällen
wird von der Bundesregierung, was speziell Amoktaten angeht, vorrangig weiterer

Forschungsbedarf gesehen, anhand welcher Kriterien man ernstzunehmende Dro-
hungen von ungefährlichen unterscheiden kann.
Soweit der Vorschlag nicht allein auf Amoklagen zielt, ist zu beachten, dass mit der
Einrichtung der Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen
beim Bundeskriminalamt ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der IuK-
Kriminalität (z. B. Kinderpornographie) geschaffen wurde. Dort werden strafrechtliche
relevante Sachverhalte recherchiert, entsprechende Beweismittel gesichert und die
Verfahren dann an die zuständigen Polizeibehörden übergeben.

Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss keinen Anlass, das mit der Pe-
tition verfolgte Anliegen parlamentarisch zu unterstützen. Er empfiehlt, das Petitions-
verfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.


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