Piirkond : Saksamaa

Private Krankenversicherung - Änderung und Ergänzung des § 3 VVG-InfoV

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
40 Toetav 40 sees Saksamaa

Petitsioon viidi lõpule

40 Toetav 40 sees Saksamaa

Petitsioon viidi lõpule

  1. Algatatud 2018
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die VVG-InfoV im § 3 zu ändern und zu ergänzen.In § 3 Absatz 1 Nr. 4 VVG-InfoV sind jeweils nach dem Hinweis auf die Möglichkeit des Wechsels in den Basistarif bzw. einer Prämienminderung die Worte "und die dadurch entstehenden Auswirkungen auf die bisherige Versicherung" aufzunehmen.

Selgitus

Die VVG-InfoV verfolgte die Absicht, älteren Privatversicherten in der Privaten Krankenversicherung Alternativen zu eröffnen, wenn die Prämien finanziell nicht mehr tragbar sind. Die VVG-InfoV erfüllt diesen Auftrag in der Praxis nicht.Nach den bisherigen gesetzlichen Informationspflichten sind die Versicherungsgesellschaften nur verpflichtet, auf die Möglichkeiten eines Wechsels in den Basistarif hinzuweisen. Bei einem Wechselwunsch schicken die Versicherungsgesellschaften eine Menge Papier (über 20 Seiten doppelseitig bedruckt), genau die Versicherungsbedingungen für den Basistarif an die Wechselwilligen. Die Zielgruppe sind ältere Menschen, für die der § 3 Nr. 4 geschaffen wurde, die alleine mit der Unmenge von Papier nicht "informiert", sondern eher verunsichert werden. Die beschriebenen sogenannten Informationen der Versicherungsgesellschaften enthalten ferner eine Vielzahl von Fachbegriffen, die nur Insider verstehen und somit ebenfalls keine "Informationen für einen Bürger" ohne Fachkenntnisse auf dem Gebiete der Privaten Krankenversicherung darstellen. Noch schwerer wiegt, dass die Fachbegriffe (die teils Tatbestände beinhalten, die nicht offensichtlich sind) falsch verstanden werden können und die Versicherten veranlassen können, sich aus Unkenntnis für Nachteile zu entscheiden. Die sogenannten Informationen werden so schnell zu "Fehlinformationen".Die Versicherungsgesellschaften lehnen es ab darzustellen, welche Auswirkungen ein Wechsel im Einzelnen hat, weil sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind. Für die Versicherungsgesellschaften wäre es aber nicht schwierig, die Auswirkungen eines Wechsels in den Basistarif den Interessenten mitzuteilen. Dennoch lehnen sie diese zumutbare Information ab.Für die mit der VVG-InfoV beabsichtige Information an ältere Privatversicherte in der Privaten Krankenversicherung ist daher eine Ergänzung der VVG-InfoV nötig.

Link petitsioonile

Pilt QR-koodiga

QR-koodiga ärarebitav lipik

lae alla (PDF)

uudised

arutelu

poolt-argumenti veel pole.

vastu-argumenti veel pole.

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd