Alueella: Saksa

Private Krankenversicherung - Änderung und Ergänzung des § 3 VVG-InfoV

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die VVG-InfoV im § 3 zu ändern und zu ergänzen.In § 3 Absatz 1 Nr. 4 VVG-InfoV sind jeweils nach dem Hinweis auf die Möglichkeit des Wechsels in den Basistarif bzw. einer Prämienminderung die Worte "und die dadurch entstehenden Auswirkungen auf die bisherige Versicherung" aufzunehmen.

Perustelut

Die VVG-InfoV verfolgte die Absicht, älteren Privatversicherten in der Privaten Krankenversicherung Alternativen zu eröffnen, wenn die Prämien finanziell nicht mehr tragbar sind. Die VVG-InfoV erfüllt diesen Auftrag in der Praxis nicht.Nach den bisherigen gesetzlichen Informationspflichten sind die Versicherungsgesellschaften nur verpflichtet, auf die Möglichkeiten eines Wechsels in den Basistarif hinzuweisen. Bei einem Wechselwunsch schicken die Versicherungsgesellschaften eine Menge Papier (über 20 Seiten doppelseitig bedruckt), genau die Versicherungsbedingungen für den Basistarif an die Wechselwilligen. Die Zielgruppe sind ältere Menschen, für die der § 3 Nr. 4 geschaffen wurde, die alleine mit der Unmenge von Papier nicht "informiert", sondern eher verunsichert werden. Die beschriebenen sogenannten Informationen der Versicherungsgesellschaften enthalten ferner eine Vielzahl von Fachbegriffen, die nur Insider verstehen und somit ebenfalls keine "Informationen für einen Bürger" ohne Fachkenntnisse auf dem Gebiete der Privaten Krankenversicherung darstellen. Noch schwerer wiegt, dass die Fachbegriffe (die teils Tatbestände beinhalten, die nicht offensichtlich sind) falsch verstanden werden können und die Versicherten veranlassen können, sich aus Unkenntnis für Nachteile zu entscheiden. Die sogenannten Informationen werden so schnell zu "Fehlinformationen".Die Versicherungsgesellschaften lehnen es ab darzustellen, welche Auswirkungen ein Wechsel im Einzelnen hat, weil sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind. Für die Versicherungsgesellschaften wäre es aber nicht schwierig, die Auswirkungen eines Wechsels in den Basistarif den Interessenten mitzuteilen. Dennoch lehnen sie diese zumutbare Information ab.Für die mit der VVG-InfoV beabsichtige Information an ältere Privatversicherte in der Privaten Krankenversicherung ist daher eine Ergänzung der VVG-InfoV nötig.

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