Reģions: Vācija
 

Private Krankenversicherung - Wechsel in den Basistarif

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag

207 Paraksti

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  1. Sākās 2009
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgums ir adresēts: Deutschen Bundestag

Mit der Petition wird gefordert, dass alte und schwerkranke Bürger, die privat krankenversichert sind und Sozialleistungen erhalten, nicht gezwungen werden sollten, in den Basistarif zu wechseln.

Pamatojums

Der Zwang von den Sozialämtern in einen Basistarif sollte aus dem Gesetz genommen werden. Zumindest für Schwerstbehinderte bzw. sehr Kranke Menschen , welche auf die Leistungen der bisherigen Tarife in der PKV im Alter angewiesen sind oder wollen jetzt die Ämter/oder das Gesundheitsministerium auf Kosten der Allten und Kranken sparen???!!! Viele ältere und Kranke Menschen sind nicht unbedingt freiwillig in die Lage der Grundsicherung gekommen. Der Staat hat auch einen Anteil dabei. Jetzt nehmt diesen nicht noch die letzte Würde!!!

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Informācija par petīciju

Petīcija uzsākta: 24.06.2009
Kolekcija beidzas: 12.08.2009
Reģions: Vācija
Kategorija:  

Jaunumi

  • Monika Althoff

    Private Krankenversicherung Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.05.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass alte und schwerkranke Bürger, die privat
    krankenversichert sind und Sozialleistungen erhalten, nicht "gezwungen" werden
    sollten, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Vielmehr
    solle den betroffenen Bürgern ermöglicht werden, wieder in den Volltarif der privaten
    Krankenversicherung zurückkehren zu können.

    Im Einzelnen wird ausgeführt, der von den Sozialämtern ausgeübte "Zwang", sich im
    Basistarif versichern zu lassen, sei für die betroffenen Menschen entwürdigend. Viele
    ältere und kranke Menschen seien nicht unbedingt freiwillig in die Lage der
    Grundsicherung versetzt worden. Auch der Staat habe Anteil an ihrer Situation.
    Dieser aber nehme den betroffenen Menschen die letzte Würde.

    Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Petitionsakte Bezug genommen.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 207 Mitzeichnern unterstützt wird
    und zu 52 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusammen-
    fassen:

    Der Petitionsausschuss hält zunächst fest, dass zum 01.01.2009 in der Tat der
    sogenannte Basistarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt wurde.
    Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass dieser Basistarif insbesondere sol-
    chen Personen zugute kommen soll, die sich aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters
    die Prämien für die PKV nicht mehr leisten können. Letztlich profitieren somit insbe-
    sondere ältere Menschen mit niedrigen Einkommen oder Rentenbezügen von dem
    sogenannten Basistarif. Auch für Personen, die bei niedrigen Einkommen hohe Risi-
    kozuschläge leisten müssen, führt eine Absicherung im Basistarif zu einer Ent-
    lastung.

    Soweit die Petentin die Auffassung vertritt, der Basistarif nehme den dort Versicher-
    ten die letzte Würde, so ist dies - gerade nach dem Vorhergesagten - für den Peti-
    tionsausschuss nicht nachvollziehbar. Denn der Leistungsumfang im Basistarif ist in
    Art, Höhe und Umfang mit jenem der gesetzlichen Krankenversicherung, in der
    knapp 90% der Bevölkerung versichert sind, vergleichbar. Darüber hinaus umfasst er
    in vielen Bereichen sogar Leistungen, die ein "Volltarif" der PKV in aller Regel nicht
    bietet (z.B. Rehabilitation, Kuren, Psychotherapie, Haushaltshilfe, etc.), die jedoch
    gerade für die in der Petition angesprochenen Personengruppe (Schwerbehinderte,
    chronisch Kranke) von besonderer Bedeutung sind. Nach Auffassung des Petitions-
    ausschusses steht es mithin fest, dass die Einführung des Basistarifs gerade im Inte-
    resse der genannten Personengruppen liegt.

    Ergänzend weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:

    Die Beitragshöhe ist im Basistarif auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kranken-
    versicherung (im Jahr 2010 rd. 581 Euro) begrenzt. Wird durch die Zahlung der
    Prämie im Basistarif Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuchs - Zwölftes
    Buch - (SGB XII) ausgelöst, so halbiert sich die Prämie. Ist der Betroffene weiterhin
    hilfebedürftig, so beteiligt sich der zuständige Träger des SGB XII im erforderlichen
    Umfang am halbierten Beitrag. Mithin steht nach Überzeugung des Petitionsaus-
    schusses fest, dass durch diese Regelungen auch sozialen Belangen ausreichend
    Rechnung getragen wird.

    Nach alledem kann der Ausschuss keine Notwendigkeit erkennen, im Sinne des vor-
    getragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.

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