08.06.2017, 07:01
Monika Althoff
Private Krankenversicherung Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.05.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass alte und schwerkranke Bürger, die privat
krankenversichert sind und Sozialleistungen erhalten, nicht "gezwungen" werden
sollten, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Vielmehr
solle den betroffenen Bürgern ermöglicht werden, wieder in den Volltarif der privaten
Krankenversicherung zurückkehren zu können.
Im Einzelnen wird ausgeführt, der von den Sozialämtern ausgeübte "Zwang", sich im
Basistarif versichern zu lassen, sei für die betroffenen Menschen entwürdigend. Viele
ältere und kranke Menschen seien nicht unbedingt freiwillig in die Lage der
Grundsicherung versetzt worden. Auch der Staat habe Anteil an ihrer Situation.
Dieser aber nehme den betroffenen Menschen die letzte Würde.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Petitionsakte Bezug genommen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 207 Mitzeichnern unterstützt wird
und zu 52 Diskussionsbeiträgen geführt hat.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusammen-
fassen:
Der Petitionsausschuss hält zunächst fest, dass zum 01.01.2009 in der Tat der
sogenannte Basistarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt wurde.
Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass dieser Basistarif insbesondere sol-
chen Personen zugute kommen soll, die sich aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters
die Prämien für die PKV nicht mehr leisten können. Letztlich profitieren somit insbe-
sondere ältere Menschen mit niedrigen Einkommen oder Rentenbezügen von dem
sogenannten Basistarif. Auch für Personen, die bei niedrigen Einkommen hohe Risi-
kozuschläge leisten müssen, führt eine Absicherung im Basistarif zu einer Ent-
lastung.
Soweit die Petentin die Auffassung vertritt, der Basistarif nehme den dort Versicher-
ten die letzte Würde, so ist dies - gerade nach dem Vorhergesagten - für den Peti-
tionsausschuss nicht nachvollziehbar. Denn der Leistungsumfang im Basistarif ist in
Art, Höhe und Umfang mit jenem der gesetzlichen Krankenversicherung, in der
knapp 90% der Bevölkerung versichert sind, vergleichbar. Darüber hinaus umfasst er
in vielen Bereichen sogar Leistungen, die ein "Volltarif" der PKV in aller Regel nicht
bietet (z.B. Rehabilitation, Kuren, Psychotherapie, Haushaltshilfe, etc.), die jedoch
gerade für die in der Petition angesprochenen Personengruppe (Schwerbehinderte,
chronisch Kranke) von besonderer Bedeutung sind. Nach Auffassung des Petitions-
ausschusses steht es mithin fest, dass die Einführung des Basistarifs gerade im Inte-
resse der genannten Personengruppen liegt.
Ergänzend weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
Die Beitragshöhe ist im Basistarif auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kranken-
versicherung (im Jahr 2010 rd. 581 Euro) begrenzt. Wird durch die Zahlung der
Prämie im Basistarif Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuchs - Zwölftes
Buch - (SGB XII) ausgelöst, so halbiert sich die Prämie. Ist der Betroffene weiterhin
hilfebedürftig, so beteiligt sich der zuständige Träger des SGB XII im erforderlichen
Umfang am halbierten Beitrag. Mithin steht nach Überzeugung des Petitionsaus-
schusses fest, dass durch diese Regelungen auch sozialen Belangen ausreichend
Rechnung getragen wird.
Nach alledem kann der Ausschuss keine Notwendigkeit erkennen, im Sinne des vor-
getragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.