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Gemeinderat Aalen
Geben Sie uns Ihre Stimme für: - den Erhalt der Gesundheit der Bürger - die Erhaltung einer schönen Umwelt und Natur - die Einhaltung von Regeln, Vorschriften und Gesetzen - den Werterhalt des Wohneigentums der Bürger
Laut §1 BauGB sollten Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Da wir die oben genannten Grundsätze für den vorliegenden Flächennutzungs- und Bebauungsplan Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen nicht als erfüllt ansehen, bringen wir gegen den am 03.05.2018 veröffentlichten und bekanntgegebenen Bebauungsplan nachfolgend aufgeführte Einwände vor.
1. Abstand der geplanten Anlagen zu den Wohngebäuden in Unterkochen
Der Erlass "Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass)" des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 6. Juni 2007 (NRW),
"richtet sich an die Stellen, die als Träger öffentlicher Belange die Aufgaben des Immissionsschutzes wahrnehmen... Er ist eine Handlungsanleitung zur sicheren Rechtspraxis aus Sicht der obersten Immissionsschutzbehörde. Die in der Abstandsliste aufgeführten Abstände sind zur Anwendung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen i.S. von § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Bauleitplanverfahren bestimmt."
Dieser Abstandserlass findet Anwendung in der gesamten Bundesrepublik und wurde durch höchstrichterliche Urteile bestätigt!
Laut Abstandliste sollte die Kläranlage einen Abstand von 300m von Wohngebäuden haben. Die Papiermaschine sollte laut Abstandliste einen Abstand von 300m von Wohngebäuden haben.
**Nach dem Abstanderlass unterschreiten die Gebäude der geplanten Industrieanlage teilweise erheblich die geforderten Mindestabstände zu den angrenzenden Wohngebieten. Neben den Wohngebäuden liegen auch die Außenspielanlagen des Kindergartens Schatzkiste in Unterkochen innerhalb der 300m Abstandsgrenze. **
2. Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen
Das Regierungspräsidium Stuttgart führt in seiner Stellungnahme im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung wie folgt aus:
"In diesem Sinne sind auch möglichen Alternativen zu prüfen und darzustellen. Bei der Ausgestaltung der Gebäudekomplexe werden unsererseits flächensparende Lösungen begrüßt. Auch führen starke Durchgrünungen von Gewerbegebieten zu einem höheren Flächenbedarf und sind somit problematisch. Insgesamt bestehen grundsätzlich zur Planung erhebliche Bedenken im Hinblick auf die öffentlichen Belange der Landwirtschaft. Der Flächenverlust für die Landwirtschaft durch die geplante Überbauung in Höhe von 15 ha kann nicht an anderer Stelle behoben werden, der Verbrauch an landwirtschaftlichen Nutzflächen kann keinesfalls kompensiert werden."
Wir fordern die Stadt und das Unternehmen auf geeignete Flächen ohne solch hohen landwirtschaftlichen Wert für einen Neubau zu suchen, bzw. grundsätzlich Alternativen zu dem eingereichten Bebauungsplan zu erarbeiten. Eine solche Vernichtung höchstwertiger landwirtschaftlicher Flächen halten wir für einen ökologischen Eingriff in das Gut der Gemeinschaft. Die starken Bedenken des Regierungspräsidiums unterstreichen unsere Bedenken.
3. Schall
Keines der vorgelegten Gutachten befasst sich mit der zusätzlichen Lärmbelastung durch die Reflexion von Schall an den Gebäuden der geplanten Anlage obwohl die Lärmbelastung im Umfeld der Aalender Straße vielerorts bereits heute schon oberhalb der gesundheitsschädlich festgelegten Grenzwerte liegt.
4. Beeinträchtigung der Lebensqualität
Die Bürgerinnen und Bürger von Unterkochen fürchten, dass sich eine Papiermaschine mit den zugehörigen Anlagen mit dem Ausmaß der Anlage in Wörth in direkter Nähe der Wohngebäude (anteilig Abstand unter 100m) nachteilig auf die Lebensqualität auswirken wird, auch wenn die angeführten Unterlagen das Gegenteil belegen sollen. Die angekündigte und eingeforderte Randbepflanzung der Anlage kann nicht über die räumlichen Ausmaße einer solchen Anlage hinwegtäuschen.
Des Weiteren sehen sie schlicht die Verkehrsinfrastruktur am Standort nicht gegeben. Mit der geplanten Verdopplung der Produktionskapazität geht auch die Verdopplung der Rohstoffanlieferung und Ablieferung Klärschlamm einher, dies soll laut aktuellem Planungsstand alles via Camion über den momentan schon überlasteten Burgstallkreisel erfolgen. Das Verladefenster soll auf 6:00 - 22:00Uhr erweitert werden, auch das ist eine nicht akzeptierbare Zumutung, nicht nur für die Anwohner Unterkochens, beeinträchtigt werden hierdurch nachhaltig auch die Wohngebiete Triumphstadt und Zochental.
5. Wertverlust der Grundstücke und Immobilien im Ortsteil Unterkochen
Ein empfindlicher Wertverlust der Grundstücke in der Umgebung ist schon heute gesicherte Erkenntnis. In diesem Fall haben die Bürger Unterkochens den Eindruck, dass Interessen der Wirtschaft vor das Wohlergehen der Bevölkerung gestellt werden. Die Bürger fragen sich, warum keine Papiermaschine auf dem Standplatz der alten Anlagen errichtet werden kann, da bei einem solchen Szenario keine Gutachten über eventuelle Veränderungen der Dampfentwicklung und der Geruchsbelästigung erhoben werden müssten, da hier der Status quo der Bestandanlagen Aufschluss über das Szenario gibt.