Rechtsanwälte - Keine rechtsanwaltliche Vertretung von Mandanten mit Interessenkonflikt in Familiensachen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
49 Unterstützende 49 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

49 Unterstützende 49 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Die Petentin fordert eine gesetzliche Regelung, wonach Rechtsanwälte in Familiensachen keine Mandanten mit Interessenskonflikt vertreten dürfen.

Begründung

Es ist Familien zerstörend, wenn volljährigen Kindern gemeinsam mit einem Elternteil wegen Unterhalt gegen den anderen Elternteil klagen. Der Kinderunterhalt ist von beiden Elternteilen zu tragen und von daher sollte auch Interessenskonflikt anerkannt sein. Ein Anwalt, der dies doch das macht, verstösst sogar gegen die GG Art 1 (Menschenwüde des anderen Elternteils). Da die RAKs so nicht sehen, muss der Bundestag ein neues Gesetz verabschieden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-3031-005280Rechtsanwälte
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Die Petentin fordert eine gesetzliche Regelung, wonach Rechtsanwälte in
    Familiensachen keine Mandanten mit Interessenskonflikt vertreten dürfen. (ID 52605)
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es Familien zerstöre, wenn
    volljährige Kinder gemeinsam mit einem Elternteil auf Unterhalt gegen den anderen
    Elternteil klagen. Der Kindesunterhalt sei von beiden Elternteilen zu tragen, so dass in
    Unterhaltsprozessen ein Interessenkonflikt vorliege. Ein Rechtsanwalt, der einen
    Mandanten mit einem Interessenkonflikt... weiter

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