Bölge : Almanya

Rechtsberater - Anpassung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (Aufsicht für unseriöse Inkassounternehmen)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Mit der Petition wird gefordert, die Aufsicht für unseriöse Inkassounternehmen in das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) aus dem Rechtsberatungsgesetz durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu übertragen.

Gerekçe

Derzeit kann eine gültige Inkassoregistrierung laut Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) entzogen werden, wenn ein Inkassounternehmen „dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs“ erbringt. Diese Vorschrift bemängelt sich in der Praxis als ein stumpfes Schwert.Darum haben die Behörden seit Bestehen des RDG im Jahre 2008 bislang lediglich dreimal Registrierungen widerrufen. Besser wären ein mit Auflagen verbundener abgestufter Sanktionskatalog und eine öffentliche Aufsicht über Inkassounternehmen so wie es auch zu Zeiten des Rechtsberatungsgesetzes gegeben hat! Es sollte die bis Juni 2008 von damals geltenden Rechtsberatungsgesetz geregelte Aufsicht über Inkassounternehmen und die hier enthaltenen Sanktionsmöglichkeiten auch in das Rechtsdienstleistungsgesetz übernommen werden. Die Behörden brauchen Instrumente, mit denen sie wirkungsvoll gegen Abzocker und unseriöse Geschäftemacher vorgehen können. Das bringt Unternehmen und Verbrauchern mehr Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit mit seriösen Inkassodienstleistern.Der Vorteil ist dass Auftraggeber wissen, woran sie sind, und Inkassounternehmen vermeiden, die sich durch die Geschäftsbeziehung mit dubiosen Dienstleistern möglicherweise sogar noch strafbar machen.Der Verbraucher muss einfach besser vor Kriminalität geschützt werden.

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Haberler

  • Pet 4-18-07-10000-042955 Grundgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, das Recht auf eine Wohnung zu stärken.

    Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor, dass es in
    Deutschland keine einheitliche und verbindliche Regelung der Standards einer
    ordnungsrechtlichen Unterbringung gebe. Zwar sei von obersten Gerichten festgestellt
    worden, dass die Menschenwürde zu gewährleisten sei; gleichwohl drohe nach einer
    Zwangsräumung trotz Räumungsschutzantrag die Obdachlosigkeit.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses... daha ileri

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