149 Υπογραφές
Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, ein eigenes Sachverständigengesetz zur Verbesserung der Begutachtung vor Gericht zu schaffen.
Αιτιολόγηση
Häufig dient das Gutachten eines Sachverständigen als Grundlage für die richterliche Entscheidung.Leider bestellen Gerichte teilweise völlig ungeeignete Sachverständige und/oder folgen falschen Gutachten kritiklos. Dies bedeutet für die Betroffenen neben finanziellen Verlusten und zeitlichen Belastungen auch oft eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität durch psychische Belastung. Die vom falschen Gutachten benachteiligte Partei hat in der Regel keine Chance, sich mit Erfolg gegen völlig ungeeignete Sachverständige und/oder folgen falschen Gutachten wehren zu können. Dieser Zustand lässt sich nach Meinung des Petenten nur dadurch verbessern, dass ein eigenes Sachverständigengesetz (SVG) geschaffen wird, dass neben der Aufgabenstellung, Auswahl und Beauftragung von Sachverständigen auch verbindliche Regeln für Erstellung und Verwendung von Gutachten normiert. Das SVG sollte folgende Aspekte regeln:• Aufgabenstellung für den Sachverständigen• Auswahl des/der Sachverständigen• Beauftragung eines Sachverständigen• Prüfung der Unabhängigkeit und Eignung des Sachverständigen• Pflichten des Sachverständigen• Inhaltliche und formale Anforderungen an ein Gutachten• Berufung und Revision aufgrund ungeeigneter Sachverständige oder falschen Gutachten• Amtliche Sachverständigenliste• Zivilrechtliche Haftung des Sachverständigen• Strafrechtliche Verfolgung der FalschbegutachtungGutachter werden vom Richter bestellt. Niemand sonst kann dabei kontrollieren, ob sie qualifiziert sind, ob sie korrekt arbeiten. Wenn ein Gutachten zu falschen Ergebnissen kommt, kann das schnell zu einem Fehlurteil führen. Die Fernuniversität Hagen hat etwa sämtliche familienpsychologische Gutachten von 4 Amtsgerichten aus dem Bezirk Hamm untersucht: 50 Prozent (!), die Hälfte, waren mangelhaft. Die Studie belegt Fehler von Gutachtern. Doch es sind die Richter, die die Gutachter auswählen und oft ihr Urteil auf Basis eines Gutachtens fällen. Es gibt keine formale Prüfung oder Zulassung von Gutachtern an Gerichten. Allein der Richter entscheidet, wem er vertrauen will. Da Richter nur ans Gesetz gebunden sind, können alle Gerichte zu einem verantwortlichen Umgang mit Gutachten nur per Gesetz angehalten werden.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
04/09/2014
Η αναφορά τελειώνει:
15/12/2014
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 29.05.2019Pet 4-18-07-3007-012681 Rechtspflege
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, ein Sachverständigengesetz zur Verbesserung der
Begutachtung vor Gericht zu schaffen.
In diesem Gesetz sollen Aufgabenstellung, Auswahl und Beauftragung von
Sachverständigen, die Prüfung der Unabhängigkeit und Eignung von
Sachverständigen, die Pflichten von Sachverständigen, inhaltliche und formale
Anforderungen an das Gutachten, Rechtsmittel gegen ungeeignete Sachverständige
oder falsche Gutachten, eine Sachverständigenliste sowie zivil- und strafrechtliche
Folgen der Falschbeurkundung... παρακάτω
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.